Der Albtraum des Jörg Kachelmann

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Eine Empörung aus Zettels Meckerecke
Freitag, 26. März 2010 - 1:28

Interessante Gedanken zum Fall Kachelmann, bei denen es eigentlich überhaupt nicht um Herrn Kachelmann geht.

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Kommentare

Haftbefehlsvoraussetzungen

Der Kommentar hinter dem Link ist sicherlich sehr interessant und beleuchtet diesen Vorgang aus einer anderen Blickrichtung als andere bisherige Berichterstattungen. Hier nur eine kleine Richtigstellung: Dringender Tatverdacht: Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des strafrechtlichen Tatverdachts. In der geringsten Stufe wird vom Anfangsverdacht, in der mittleren Stufen vom hinreichenden Tatverdacht und in der höchsten Stufe vom dringenden Tatverdacht gesprochen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat anzusehen ist. Der Verdachtsgrad ist hier um einiges höher als beim Anfangsverdacht und beim hinreichenden Tatverdacht.

Der dringende Tatverdacht -und nicht wie vom Verfasser des Artikels geschrieben, der hinreichende Tatverdacht- ist eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls.

Wer gibt der

Wer gibt der Staatsanwaltschaft das Recht, in einer Pressemitteilung zu erklären, ein bekannter TV-Moderator sei wegen der Beschuldigung, seine Ex vergewaltigt zu haben, am Flughafen festgenommen worden? Damit wird die Pressemeute doch geradezu herausgefordert. Kann so etwas nicht in aller Stille geschehen, zumindest so lange, bis der Beschuldigte überhaupt einmal weiß, worum es geht und sich verteidigen kann? Gerade bei einem so sensiblen Thema , bei dem die Beweisführung höchst problematisch ist. Vergewaltigung ist etwas anderes als ein Bankraub, von der Tat bis hin zur Beweisführung. Öffentliche Vor-Verurteilungen durch die Staatsanwaltschaft - als ob die unfehlbar wäre - das Thema muss doch jetzt auf die Tagesordnung von Justiz und Politik. Die Staatswanwaltschaft muss verhaften können, klar. Aber muss sie das auch in jedem Fall hinausposaunen?

Staatsanwaltschaft, Polizei und Presse

Man bedient sich gegenseitig.
Die Presse bekommt von Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Geschichten serviert - die interessantesten Details über die bekannten Kanäle, natürlich nicht über die offizielle Pressemeldung!
Dafür drückt der Kumpel bei der Zeitung oder Rundfunk oder TV auch mal ein Auge zu, wenn's bei Polizeis mal wieder daneben ging.
Beispiele dafür gibt es genug - auch und schon bei den BNN.
Was ist z. B. aus dem Unfall in Karlsruhe geworden, als der Polizist Rot missachtete und gegen eine Straßenbahn krachte?
Hatte er nun ROT oder nicht?
Es wurde bisher, meine ich, noch nicht mal berichtet, ob er wirklich Sonderrechte in Anspruch nahm oder nehmen durfte, also Blaulicht UND Martinshorn einschaltete - oder?
Und erinnert man sich an den Jungen, der vor Jahren nach einer wilden Verfolgungsfahrt durch die Karlsruhe Innenstadt durch die Autotür von einem Polizeibeamten erschossen wurde - natürlich versehentlich - als der angeblich gegen die Autotür trat?
Welch eine Story - und was wurde daraus?

Sperma allein reicht nicht

Gegenanzeige: K. vergewaltigt?!

Einer der Kommentatoren zu obigem Artikel meint, die Ex-Lebensgefährtin von K. sei deswegen in einer taktisch vorteilhaften Lage, weil sie schneller zur Polizei gegangen und K. angezeigt habe - weshalb sollte K. seine Ex-Lebensgefährtin überhaupt anzeigen? Wegen Vergewaltigung?!
Oder meint der Kommentator, es sei einem Manne anzuraten, nach einem Krach (mit anschließender "Versöhnung" - so etwas soll's ja gelegentlich wirklich geben...) zur Polizei zu gehen und "vorsorglich" Anzeige wegen möglicher übler Nachrede, falscher Anschuldigung etc. zu erstatten und um eine detaillierte rechtsmedizinische Beweissicherung zu bitten?? Aber ungewaschen!!

Tatverdacht

"Der dringende Tatverdacht -und nicht wie vom Verfasser des Artikels geschrieben, der hinreichende Tatverdacht- ist eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls".

Danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel entsprechend korrigiert.

Beste Grüße, Zettel

Tatverdacht

Lieber Herr Wolff,

ich habe jetzt Ihren Kommentar hier zitiert:

http://zettelsraum.blogspot.com/2010/03/zitat-des-tages-vielleicht-kommt...

Ihre Kommentierung dazu würde mich interessieren, gern auch in Zettels kleinem Zimmer:

http://83273.homepagemodules.de/

Beste Grüße, Zettel

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