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Kommentare
SWR 4 berichtet zur Strafanzeige wie folgt:
Bruchsal
Neue Anzeigen im "Fall Scherbel"
Der Bruchsaler Rechtsanwalt Olaf Bühler hat im Fall um den wegen Wahlfälschung verurteilten CDU Stadtrat Uwe Scherbel drei weitere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe erstattet. Die Anzeigen richten sich gegen drei Mitglieder des Gemeinde Wahlausschusses im Jahr 2009. Der Fachanwalt Olaf Bühler hat Altoberbürgermeister Bernd Doll, den ehemaligen CDU Stadtverbandsvorsitzenden Werner Stark und den Stadtrechtsdirektor Wolfgang Raue im Visier. Ihnen wirft er vor, trotz mehrerer konkreter Hinweise im Fall Scherbel nichts unternommen zu haben. Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses hätten sie die Pflicht gehabt, zu ermitteln, meint der Rechtsanwalt. Es geht also um nicht weniger als um vorsätzliches Weggucken, bestätigte Bühler im Gespräch mit dem SWR. Denn bei Wahlfälschung gebe es keine Fahrlässigkeit. Scherbel war wegen Wahlfälschung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat er Berufung angekündigt. Die neuen Anzeigen liegen seit einer Woche bei der Staatsanwaltschaft. Und die will nun erst noch prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet.
Chapeau Herr Bühler
Danke für die Klarstellung. Diese Anzeige ist einfach überfällig. Als demokratischer Bürger habe ich mich schon lange gefragt, in welchem Rechtsstaat wir eigentlich leben. Die wahren Verantwortlichen haben es verstanden den Sachverhalt zu ihren Gunsten zu verlagern. Es muss unbedingt Klarheit in diesen Prozess gebracht werden. Aufarbeitung im Sinne einer echten, ehrlichen und demokratischen Auseinandersetzung mit der verkorksten Problematik in diesem unsäglichen Verfahren muss erfolgen, wenn unser freiheitlich, demokratisches System nicht vollends zu Grunde gehen soll. Die Chance hierzu ist durch diese sachlich fundierte und plausible Anzeige gegeben.
Strafanzeige
Ich persönlich glaube sogar, daß die angezeigten Personen der Anstiftung oder der Mittäterschaft verdächtig sind. Aber ohne die Mitwirkung Dr. Scherbels wird das nicht nachzuweisen sein, weswegen der Weg Herrn Bühlers, Strafanzeige aufgrund der bekannten Fakten zu erheben, der einzige richtige ist und ich frage mich, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht selbst darauf gekommen ist.
"Das Schweigen der Lämmer..."
Ein ganzes Wochenende ist vergangen, nur drei Kommentare zu diesem einmaligen Vorgang?!
Wenn ich daran denke, wie andere Beiträge hier schon kommentiert wurden...
Ohne Seilschaften geht gar nix.
Da wurde ja ein heiße Kiste aufgemacht. Und der Verfasser der Anzeige scheint, gewollt oder ungewollt, einen wichtigen Zeitpunkt mit der Erstattung derselben abgewartet zu haben. In Baden-Württemberg gibt es in Zukunft eine nicht mehr von der CDU dominierte Landesregierung. Die neue Landesregierung ist Grün-Rot, die alten Seilschaften sind gekappt.
Bekanntermaßen sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Deren oberster Dienstherr ist der Justizminister. Im Falle Baden-Württembergs war dies Ulrich Goll (FDP), Duzfreund vom vormaligen Innenminister Heribert Rech (CDU) aus Bad Schönborn.
Durch die Erstattung der Anzeige nach ! der Landtagswahl, nach der Abwahl der CDU-Regierung, ist den angezeigten CDU-Politikern Doll und Stark der Weg versperrt, mittels eines kleinen Anrufes beim CDU-Innenminister Rech zu intervenieren mit der Bitte, mit seinem Kabinettskollegen Goll zu reden, um so auf dem "kleinen Dienstweg" diese Strafanzeige vom Tisch zu kriegen. Denn das Justizministerium geht an die SPD.
Die alten Seilschaften werden wohl hoffentlich nicht mehr funktionieren, der Staatsanwalt kann nicht von seinem ihm bisher vorgesetzten CDU-Minister zurück gepfiffen werden.
Da harren wir doch mal der Dinge!
Streib, BNN, 7.5.11: "Anzeige wird noch geprüft"
Da war ich doch wirklich mal gespannt - auf die heutige Wochenend-BNN-Ausgabe. In der pflegten die bisherigen Polit-Kommentatoren des inoffiziellen CDU-Amtsblattes ihre oft ganz eigenen Bewertungen kommunalpolitischer Vorgänge darzustellen - und Daniel Streib hatte sich dieser lobenswerten Tradition sofort angeschlossen.
Nun - ich wurde nicht enttäuscht.
Zumindest auf den ersten Blick.
Unter der Überschrift "Anzeige wird noch geprüft" informiert Redakteur Streib den morgenkaffeetrinkenden Leser (und, selbstverständlich, auch die Leserin) darüber, dass die Stadtverwaltung Bruchsal zu diesem Vorgang schweige und die Betroffenen dies auch täten.
Nein, Entschuldigung - sie schweigen nicht. Man "äußert sich nicht" und "man hält sich zurück" - so die korrekte Wiedergabe der Streib'schen Formulierungen.
Und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe? Die prüfe die Anzeige noch.
Nun ja - durch hektische Aktivitäten in Richtung Bruchsaler Kommunalpolitik ist diese Organisation in den letzten Jahrzehnten auch nicht aufgefallen, weshalb sollte sich dies (bereits) geändert haben?
Allerdings, orakelt Streib, die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wäre eine Überraschung, denn eine ähnliche, jedoch anonyme Anzeige im Jahre 2009 habe nicht zu Ermittlungen gegen zwei der jetzt wieder geannten Akteure im Gemeindewahlausschuss geführt.
Wen wunderts...
Weshalb die Staatsanwaltschaft seinerzeit nicht ermittelte, ist uns, der Wählerschaft, wie ich glaube, allerdings leider nicht bekannt geworden. Vielleicht sind die Anforderungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei Eingang von Anzeigen ja ähnlich hoch wie der Maßstab, den Bürgermeister Hockenberger als Chef des Einwohnermeldeamtes bei Hinweisen auf "Nicht-Wohnsitze" von CDU-Kommunalwahlkandidaten anlegt?
Dann hat die Staatsanwaltschaft jetzt allerdings ein Problem - Herr Rechtsanwalt Bühler ist in seiner Anzeige ja recht konkret geworden.
Unangenehm konkret - irgendwie.
Es folgt dann noch eine kleine Belehrung über die Pflichten einer Staatsanwaltschaft beim Vorliegen eines Offizialdeliktes, wie dies bei einer Wahlfälschung gegeben sei (und dies nicht erst seit 2011).
Ja, und dass der Staatsanwalt von sich aus ermitteln muss, also ohne anonyme oder konkret Anzeigen, wenn, ja, wenn er Verdachtsmomente sähe.
Aber das sei (dem Himmel sei Dank!) je weder vor noch nach der Hauptverhandlung gegen Dr. Scherbel der Fall gewesen.
Aber dann folgt der absolute Höhepunkt dieser journalistischen Glanzleistung - einer Mischung aus Berichterstattung und Kommentar, die ich nach Bemos Weggang endlich überwunden glaubte - eine Formulierung, die mir den Kaffe schlagartig wieder nach oben und in die Lungenflügel beförderte: Und bei der Verhandlung sei der Staatsanwalt immerhin dabei gewesen...
Vielleicht war der ja blind - wie seine Kollegen?
Ich glaube, es ist an der Zeit, dass der neue Justizminister (so er denn jemals in Amt und Würden gelangen sollte) die Karlsruher Staatsanwaltschaft im Rahmen seiner Fürsorgepflicht mal dem Amts-Augenarzt vorführt. Oder vorführen lässt.
Auch im Interesse des südwestdeutschen Rechtsstaates.
Spannung steigt
Wo denn? Nun, bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Man ist gespannt, ob ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sich gegenüber seinen Vorgesetzten nun mit dem Vorschlag durchsetzen kann, in diesem Falle doch einmal ganz normal zu ermitteln - so, wie man dies bei einer anderen Behörde oder gar bei einem Unternehmen täte.
Wie? Indem man die beteiligten MitarbeiterInnen als Zeugen befragt. Und nicht nur immer wieder deren Vorgesetzte, die als Hauptbetroffene vielleicht allen Grund hätten, jede Aussage zu verweigern.
Ein revolutionärer Gedanke mit Blick auf die Stadtverwaltung Bruchsal, sicherlich. Aber er wurde und wird bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gedacht.
Nicht erst seit de letzten Landtagswahl. Aber nun vielleicht etwas offensiver?
Ach ja - und noch eine geradezu irrwitzige Idee macht in Karlsruhe die Runde: Man könnte sich die sicherlich NOCH vorhandenen Akten dieser Verwaltung anschauen. Man könnte vielleicht in diesem Zusammenhang sogar fragen, welche Akten wo gibt. Oder geben sollte. Oder gab...
Oder soll man doch zuerst mal - wie bisher üblich... und erst dann?
Das Mittwochsrätsel ist ja bekanntlich und vorläufig Geschichte
.... was ja nicht ewig so bleiben muss. Und vielleicht kann es ja auch mal am Dienstag beginnen. Doch dazu später.
Vorerst tut es mir leid, feststellen zu müssen, dass,der unerwartet ermutigende Kommentar des Gastes direkt hiervor - nun ja, vorläufig unerfüllt bleibt.
Denn heute habe ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten und mich auf die überraschend postwendend erfolgende Nachfrage von Herrn Streib geweigert, hierauf gleich "aus der Hüfte" zu schießen...
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Schreiben grade mal 10 Minuten in der Hand - und gleich den Eindruck, dass hier ein Denkfehler drinsteckt. Zwischenzeitlich ist es mir gelungen, diese - bzw. die juristisch-dogmatischen Fehler (Mehrzahl) zu spotten.
Da ich aber - nicht ohne Berechtigung - als "befangen" gelten könnte, komme ich auf das Eingangsthema zurück und deklariere dies als vorgreifliches Mittwochsrätsel: Finden wir heraus, ob möglicherweise nicht doch ich den Denkfehler mache.
Was diese Einstellungsverfügung angeht.
Ernsthaft halt. Das schulden wir bruchsal.org.
Plumpe Fälschung?
Vorsicht - der April liegt ja weit hinter uns, aber auch nach dem zweiten Durchlesen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich hier ein sachkundiger Jemand einen Scherz erlaubt.
Das kann nicht wahr sein.
Riechen Sie es auch?
Es stinkt bis zum Himmel!