Causa Scherbel: Ein Drahtzieher ist nach Wikipedia „ein abwertender Ausdruck

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… für die Planer beziehungsweise heimlichen Urheber krimineller Taten bzw. zwielichtiger Aktionen.“
Montag, 9. August 2010 - 13:07

Warum benutzt Rechtsanwalt Dr. Rassek, FDP-Spitzenmann und Verteidiger des Bruhsaler CDU-Stadtrates Dr. Scherbel, diesen abwertenden Begriff gegenüber den von ihm so genannten „Initiatoren“ des Strafverfahrens bzw. des Ratssitz-Enthebungsverfahrens, die nach Dr. Rassek „schon heute ihre Hände in Unschuld“ waschen?

Fakt ist, dass durch die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bruchsal ein rechtsstaatliches Verfahren wahr genommen wird, in dem die Regeln der Wählbarkeit, die für alle gelten, durchgesetzt werden sollen - wenngleich deutlich verspätet.

Wer sich gegen ein solches Verfahren wendet, wie der FDP-Spitzenmann und Strafverteidiger, der lehnt rechtsstaatliche Normen ab, zu deren Verteidigung er doch – als Politiker und als Rechtsanwalt – berufen ist.

Wenn der FDP-Mann und Politiker Dr. Rassek mit seinem Angriff nicht Personen, sondern die Normen selbst meint, ist es ihm unbenommen (auch über den von ihm attackierten Landtagsabgeordneten Friedhelm Ernst) eine Initiative im Landtag des Landes Baden-Württemberg einzubringen, mit der die Wählbarkeitsvoraussetzungen – für die Zukunft – verändert werden.

Geltendes Recht gilt für Alle. Sowohl für die FDP (2004), als auch ür die CDU (2009) und nicht zuletzt für die, die sich zur Wahl stellen. Wer Risiken eingeht, muss sie auch ausbaden – das gilt erst recht für politisch tätige Menschen, weil diese für Normsetzungen verantwortlich sind.

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Kommentare

Abwertend: "Drahtzieher"

Ich denke nicht, daß im Strafverfahren gegen Herrn Dr. Scherbel Wählbarkeitsregeln "durchgesetzt" werden sollen. Die Wählbarkeitsregeln stehen fest, es geht lediglich darum, ob Dr. Scherbel dagegen verstoßen hat. Insofern wendet sich der Verteidiger Dr. Scherbels nicht gegen die Wählbarkeitsregeln und damit auch nicht gegen rechtsstaatliche Normen. Es handelt sich schlicht und einfach um eine ganz normale Strafverteidigung. Nicht die Wählbarkeitsregeln werden in Frage gestellt, sondern der angebliche Verstoß dagegen. Ich muß Herrn Schmitt insofern recht geben, daß, wer Risiken eingeht, diese auch ausbaden muß. Wird vorliegend wohl heißen, daß Dr. Scherbel alleine den Buhmann spielen soll. In diesem Punkt bin ich anderer Meinung. Auch die "politisch tätigen Menschen", seien es nun die Initiatoren oder abwertend "Drahtzieher" der Verfahren gegen Dr. Scherbel sowie die (teilweise identischen?) "Ermutiger" aus den Jahren 2004 und 2009 sollten einen Teil des Risikos, das sie mit den "Ermutigungen" (im Wissen der Nichtwählbarkeit?) Dr. Scherbels eingegangen sind, ausbaden. Es wird jedoch soweit kommen, daß der "Schwarze Peter" hin und her geschoben wird. Erste Anzeichen dafür sind schon erkennbar.

Regeln durchsetzen, Herr Zimmermann!

Die Strafbewehrung von Normen dient dazu, von Verstößen abzuhalten, also abzuschrecken. Wird dennoch gegen diese "bewehrten" Normen verstoßen, kommt es zu Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren verschiedener Ausprägung - also dienen diese Verfahren auch dazu, Normen durchzusetzen.
Was denn sonst? Nur Sühne?

Regeln

Es geht hauptsächlich um die Feststellung Herrn Schmitts, daß der Anwalt Herrn Dr. Scherbels rechtsstaatliche Normen ablehne, weil er sich gegen ein Verfahren wende, in dem die Regeln der Wählbarkeit für alle durchgesetzt werden sollen. Das ist schlicht und einfach falsch. Und es ist auch nur eine Vermutung Herrn Schmitts, daß der Verteidiger eventuell sogar gegen die Normen vorgehen wolle. Dazu sehe ich in der Stellungnahme des Anwalts keinen Anhaltspunkt. Wenn ich gesagt habe, die Normen stehen fest, so sollte das heißen, daß der Anwalt nicht gegen die Normen vorgehen und diese Wählbarkeitsregeln in Frage stellen möchte und auch kein Gericht sie in diesem Sinne durchsetzen müsse. Er verteidigt lediglich einen Mandanten, der angeblich dagegen verstoßen haben soll. Gegen diese Einzelperson kann man, da gebe ich Ihnen gerne recht, sehr wohl von "Durchsetzung" reden - und natürlich auch von Sühne, falls sie sich schuldig gemacht hat.

Regeln

Ganz unkompliziert: Wer eine Anzeige erstattet und diese auch noch Erfolg hat, ist prinzipiell auf Seiten der für Alle geltenden Normen, oder?
Deren Einhaltung kann nur jeder wollen - oder diese eben ändern, sofern er kann.
Die Aufregung des Politiker-Anwaltes über der/die Anzeigeerstattung mag einem Privatmenschen privat vergönnt sein - Herrn Dr. Rasek in seinen Funktionen keinesfalls.

Normen

Selbstverständlich sollen Normen eingehalten und durchgesetzt werden, auch im Fall Scherbel natürlich, das bestreitet kein Mensch. Wenn sich Herr Dr. Rassek aufregt, dann unter anderem über die Art der Anzeigenerstattung, denn die, die Herrn Dr. Scherbel 2004 zu ungesetzlichem Verhalten "ermutigt" haben sollen, sollen ihn nun, bei gleichem Sachverhalt, angezeigt haben. Ob diese Herren prinzipiell auf Seiten der für Alle geltenden Normen stehen, sei dahingestellt, oder? Gleiches gilt für die Herren, von denen Herr Dr. Scherbel im Jahre 2009 "Ermutigendes" zu hören bekommen haben soll.

Ist es nicht im Grunde

Ist es nicht im Grunde vollkommen "Egal", wer diese Anzeige aus welchen Gründen auch immer erstattet hat?

Es mögen die "falschen" Leute gewesen sein. Was ändert das bitte am Ergebnis? Will man ernsthaft eine Diskussion darüber führen, ob "ungesetzliches Verhalten", durch "unmoralisches Verhalten" besser wird?

Wenn der Anwalt von Herrn Scherbel das Ansicht ist, dass sich diese Leute nicht korrekt verhalten haben, dann sollte es doch ein leichtes sein, Ross  und Reiter zu benennen und gleichfalls Anzeige zu erstatten. Nur... dann müsste man eigenes Fehlverhalten  zugeben. Da ist es einfacher, den Schmutzkübel über alle aus zu gießen in der Hoffnung, dass die Verschmutzung der Anderen  einen selbst "sauberer" erscheinen lässt.

Unmoralisches Verhalten

Natürlich wird ungesetzliches Verhalten der einen Seite durch unmoralisches Verhalten der anderen Seite nicht "besser" oder gar entschuldigt. Da es sich aber um "politisch tätige Menschen" mit Vorbidfunktion handelt, kann man über "unmoralisches Verhalten" dieser Leute nicht einfach hinwegsehen. Für mich sind diese ebenfalls "Täter", wenn auch nicht im rechtlichen Sinn. Zumindest sollte man ihnen die weiße Weste ausziehen. Im übrigen hat der Anwalt Herrn Dr. Scherbels angekündigt, im Verfahren "Ross und Reiter" zu benennen. Man darf gespannt sein

"Ross und Reiter"

"Ross und Reiter" benennen?

Darf ich nochmal daran erinnern dass die Anzeige Anonym einging. Nachzulesen hier:

­­­Wie will dann Herr Rechtsanwalt Dr. Rassek im Prozess, Ross und Reiter benennen?

Aber was mich noch immer wundert. Warum sind die anderen Namen in der Anzeige von damals, so still und leise fallen gelassen worden? Warum wurde die Staatsanwaltschaft hier nicht tätig? Sehr dubios das Ganze. Auch wenn ich jetzt als Verschwörungstheoretiker abgestempelt werde, aber reicht dieser Scherbelhaufen vielleicht bis in unsere Landeshauptstadt?

Trio infernale (?)

"Aber was mich noch immer wundert. Warum sind die anderen Namen in der Anzeige von damals, so still und leise fallen gelassen worden? Warum wurde die Staatsanwaltschaft hier nicht tätig?" (Zitat: carusino)

Vielen Dank für diese Gedenkveranstaltung!

Anonyme Anzeige

Wenn ich diese Anzeige lese, fällt mir ein: Gibt es im Strafrecht nicht so etwas wie Anstiftung zu einer Straftat? Muß natürlich bewiesen werden und dürfte vorliegend auch nicht leicht sein, sofern die Verteidigung überhaupt darauf abhebt - ist auch nur ein Gedankengang von mir, aber vielleicht naheliegend - auf den Text der Anzeige bezogen. Da gegen die anderen, vorläufig noch "weiße Westenträger" nicht ermittelt wird, nehme ich an, s.o., daß die Beweislage schwierig ist. Daß hier eventuell "Rückendeckung von ganz oben" gewährt worden sein soll, halte ich für eine gewagte Annahme - aber unmöglich ist nichts, betrachtet man das, was tagtäglich in der Politik geschieht.

Rösser und Reiter

Das Ross hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Schäfer bereitgestellt (siehe e-mail in Bruchsal-org veröffentlicht) und der Unterzeichner hat dieses einem Ex-Ordnungsamtsleiter zwecks rechtlicher Bewertung weitergeleitet.
Dieser bestieg das Ross und liess es zur Staatsanwaltschaft reiten.
Dort kam es glücklich an, frass lange Rechtsstaat-Heu und wieherte erst, als alle Wahlen vorbei waren.

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