Bruchsaler Friedhofssatzung an die Europäischen Dienstleistungsrichtlinien angepasst

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Pressemitteilung
Mittwoch, 18. November 2009 - 12:42
Friedhof Bruchsal

Änderungsatzung der Friedhofssatzung

Bruchsal (pa). Einstimmig und ohne Aussprache stimmte der Gemeinderat der Änderungsatzung der Friedhofssatzung zu.

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt muss in allen Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden. Die notwendigen Anpassungen sind bis spätestens 4. Dezember 2009 vorzunehmen und dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen.

Mit der Dienstleistungsrichtlinie sollen Schranken für Dienstleister abgebaut und die Niederlassung bzw. die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erleichtert werden.

Die Stadtverwaltung Bruchsal hat das materielle dienstleistungsbezogene Ortsrecht auf Konformität  mit der DLR überprüft; sie hat lediglich für die Friedhofssatzung Handlungsbedarf festgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof setzt eine Zulassung durch die Stadt voraus. Um die Zulassung zu bekommen, reicht künftig der Nachweis auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit aus. Ein Eintrag in die Handwerksrolle ist nicht mehr notwendig.
Das Zulassungserfordernis ist begründbar mit der Gefahrträchtigkeit der Arbeiten (Standsicherheit von Grabmalen).

Neben den EU-DLR-relevanten Änderungen schlägt die Verwaltung in § 17 Abs. 2 eine Vereinfachung bezüglich der Angaben bei der Errichtung oder wesentlichen Veränderung von Grabmalen vor. Zukünftig soll die Durchführungsanweisung der Berufsgenossenschaft für Gartenbau mit der dort integrierten "Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen" (TA-Grabmal) als Regelwerk für alle Dienstleistungserbringer gelten. Die Sachkunde der Firmen wird im Rahmen der Zulassung geprüft.

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