Bruchsal kontaminiert - die Frage stellt sich nur wo genau...

DruckversionPer e-Mail versenden
Wie man sich Zustimmung ertrickst.
Sonntag, 3. Oktober 2010 - 23:12

"Die Rathausgalerie wird sonst zu teuer" oder "wie halte ich einen Kaufpreis künstlich niedrig?"

Ganz einfach: der Grundstückspreis ist so lange lukrativ, wie die Altlastenthematik entweder im Vertrag ausgenommen wird, oder aber beim Verkäufer verbleibt. In diesen Fällen wird dann diese Klausel entweder NIE diskutiert, oder aber der Gesamtvertrag so oft -wie wohl in unserem schönen SEPA Beispiel lt. einiger befragter Gemeinderäte geschehen- geändert, neugefasst und umgeschrieben, dass am Ende auch der allerletzte (und das meine ich in Bezug auf die Reihenfolge!) Gemeinderat nicht mehr verstehen kann und soll, was eigentlich Sache ist. Solche faulen Taschenspielertricks gab es in den letzten 20 + Jahren in Bruchsal immer wieder und keinen schien's zu stören... Nicht einmal die beteiligten Juristen auf kommunaler Seite - oder mussten die vielleicht "gehorchen"? Auch beim Marktplatz und dem Einkaufsmagneten war das wohl so und da es auch da wiederum funktioniert hat, sieht man so viele lächelnde Gesichter durch die Bruchsaler Straßen flanieren, mit oder ohne Trachtenjanker...

Die dummen sind die Bürger, die das bezahlen müssen bzw. die Nachfolger in politischen Ämtern, denen man dann noch subtil versucht, die folgerichtig entstehenden Kosten anzuhängen. Hier sind die "Kommentare" des ein oder anderen Redakteurs lokaler Medien ja schon fast entlarvend.

Und wiederum scheint's keinen zu interessieren... Wäre die Altlastenthematik ordentlich im Sinne der Stadt Bruchsal im SEPA Vertrag geregelt worden, dann wären die entstehenden Kosten so hoch gewesen, dass der Gemeinderat diesem Vertrag niemals mehrheitlich zugestimmt hätte. Die Rathaus Galerie hätte es dann jedenfalls so nicht gegeben.

Wird dieser Sumpf irgendwann einmal trocken gelegt? Wer weiß, vielleicht, denn wir sehen fast täglich, dass in Bruchsal ja Alles möglich ist.

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 5 (7 Bewertungen)

Kommentare

Oberbürgermeister - fehlende Dienstaufsicht ?

Ich habe einige Zeit mit der Suche im Internet verbracht und dabei festgestellt, dass es wohl keine Dienstaufsicht für einen Oberbürgermeister in Baden-Württemberg gibt. Ich hoffe hier jemanden zu finden, der mich eines besseren belehren kann.

Für mich erhebt sich die Frage, wer für die Genehmigung von Nebentätigkeiten von Oberbürgermeistern und die Kontrolle ihrer Ausübung die Zuständigkeit hat. Für das brav dienende Fußvolk der Beamten gibt es hierfür Vorschriften (Landesbeamtengesetz Ba-Wü § 83 http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/9v7/page/bsbawueprod.psml/...

Gerne wüsste ich auch mehr über die persönliche Haftung von Oberbürgermeistern.

Dienstaufsicht und (Ober-)Bürgermeister

Wie wäre es damit?

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/generatepdf?type=VB&id=785332&mid=0

Sozusagen von höchster Stelle abgesegnet.

Aber machen Sie sich keine großen Hoffnungen, damit viel weiter zu kommen.
Dies ein ein sehr komplexes Thema. Nicht für Amateure geeignet (ja, ja, Sp. + Z.- ich weiß...)

Inhalt abgleichen Inhalt abgleichen