Briefe aus der Vergangenheit | Die JVA Bruchsal gewährte Freigang
Die STUTTGARTER ZEITUNG berichtet zu diesem Fall in ihrer heutigen Ausgabe. Eine Reportage von Michael Ohnewald.
"Stuttgart - Es sind nur drei Kilometer. Sie trennen Hannes Winkler von einer bitteren Vergangenheit. Seine Wohnung liegt drei Kilometer von der Justizvollzugsanstalt in Bruchsal entfernt. Hannes Winkler lebt hier mit seiner Tochter Franka. Ihre Mutter starb, als Franka noch in der Wiege lag. Die beiden hatten keine Chance auf eine gemeinsame Zukunft. Frankas Mutter wurde von einem Sexualstraftäter ermordet. Er war nach Bruchsal verlegt worden und hatte dort Freigang bekommen.
Es ist eine unselige Geschichte, die bisher nur in Teilen das Licht der Öffentlichkeit gestreift hat. Sie wirkt bis heute nach für die Familie des Opfers und des Täters, deren Namen hier geändert sind. Das Monströse hat einen längeren Vorlauf."
Zum Weiterlesen auf der Internetseite der STUTTGARTER ZEITUNG: Briefe aus der Vergangenheit
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Kommentare
Mich würde schon interessieren....
welcher Totalversager damals Anstaltsleiter war...
Sexualstraftäter und Mörder...
... würden bei mir für immer weggesperrt. Es gibt genug alte Bergbaustollen, dort könnten sie unter sich bleiben und über ihre "Heldentaten" nachdenken.
Anstaltsleiter
war Rüdiger Rehring. Heute als Leitender Oberstaatsanwalt stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. In der freien Wirtschft wäre er zum Teufel gejagt worden.....
Land zahlt für Anstaltsleitung
Der Bundesgerichtshof hat mit Bechluß vom 10.12.1996 das Urteil des Landgerichts Karlsruhe v. 18.03.1996 wegen Mordes und sexueller Nötigung bestätigt:
" Der Angeklagte war 1989 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen schwerer Gewaltverbrechen (sexuelle Nötigung und Raub, Vergewaltigung und versuchter Mord) zu 12 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Diese Strafe verbüßte er zuletzt in der Vollzugsanstalt Bruchsal, wo ihm ab August 1994 die - wie es im Urteil des Landgerichts Karlsruhe heißt - "üblichen Vollzugslockerungen" gewährt wurden. Am Abend des 3. September 1994 brachte er auf dem Parkplatz des Bruchsaler Schwimmbades eine ihm bis dahin unbekannte 36 Jahre alte Frau in seine Gewalt, mißbrauchte sie zunächst sexuell und erdrosselte sie anschließend. Das Landgericht Karlsruhe bejahte nicht zuletzt wegen der einschlägigen Vorstrafe die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten, was für die Strafvollstreckung von Bedeutung sein wird."
Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat das Land Ba-Wü dann mit Urteil v. 15.08.2001 zu Schadensersatz verurteilt:
"Der Senat tritt der im Urteil des Landgerichts zum Ausdruck gekommenen Auffassung bei, daß es nicht zu verantworten war, dem Gefangenen J. ohne vorausgegangene eingehende psychologische/psychiatrische Untersuchung und vor Beginn der vorgesehenen begleitenden Sozialtherapie unbeaufsichtigten Ausgang zu gewähren. Diese Entscheidung hat sich nicht mehr in dem Beurteilungsspielraum gehalten, der der Anstalt für die durch die Lockerungskonferenz vorbereitete (vgl. § 159 StVollzG) Entscheidung über Lockerungsmaßnahmen eingeräumt ist.
Die Personalakten des Gefangenen J. lassen nicht erkennen, daß die vom beklagten Land ohne ausreichende Darlegung behaupteten gründlichen Überlegungen vor der Anordnung des offenen Vollzugs auch tatsächlich angestellt wurden. Vielmehr ergibt sich aus den Personalakten, daß ausreichende Abwägungen der Gründe, die für oder gegen eine Vollzugslockerung sprechen, nicht getroffen wurden. So ist dem Bericht des Sozialdienstes vom 28.06.1994 (Personalakten Band 4) zu entnehmen, daß J. mit der zuständigen Psychologin nichts zu tun haben wollte, die sich deshalb noch am 04.07.1994 (vgl. ihren handschriftlichen Vermerk am Ende des Berichts vom 28.04.1994) zu Vorschlägen für die weitere Vollzugsplanung außerstande sah. Ein Gespräch zwischen J. und der Psychologin in der Zwischenzeit bis zur Lockerungskonferenz vom 04.08.1994 ist den Personalakten nicht zu entnehmen und wird auch von den Beklagten nicht behauptet, so daß der Senat davon überzeugt ist, daß ein solches Gespräch vor dem 04.08.1994 nicht mehr stattgefunden hat. Dies bedeutet, daß der wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einem schweren Sexualdelikt einsitzende Gefangene J. vor der Verlegung in den offenen Vollzug nicht psychologisch untersucht wurde. Darüber hinaus waren aber, wie sich ebenfalls aus dem Bericht des Sozialdienstes vom 28.06.1994 ergibt, auch die nach dem Vollzugsplan vom 04.11.1993 für ein Jahr mindestens 1 x wöchentlich vorgesehenen Gespräche mit einem Mitarbeiter von der PSB schon im Juni 1994 nicht mehr geführt worden, so daß es zum Zeitpunkt der Entscheidung über den offenen Vollzug auch an dieser Erkenntnisquelle für die Entwicklung des Strafgefangenen J. gefehlt hat. Hinzu kommt aber vor allem, daß nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Klägerin der Justizvollzugsanstalt Bruchsal die von dort aus aufgenommenen Kontakte J.s zu einer sado-masochistischen Aktions- und Gesprächsgruppe sowie die von dort aus geschriebenen Briefe an eine Brieffreundin bekannt waren, die seine Wünsche nach bzw. Phantasien über gewalttätigen brutalen Sexualverkehr zum Inhalt hatten (auf die einzelnen, in der Klagschrift vom 16.03.1999 wiedergegebenen Briefzitate wird Bezug genommen, 131). Bei dieser Sachlage hätte für die Entscheidung über die Verlegung J.s in den offenen Vollzug nicht allein auf dessen unauffälliges Verhalten im Lebens- und Arbeitsbereich der Anstalt, seine sehr gute Arbeitsleistung, seine Außenbeziehung zu seiner Verlobten und seine Verbindung zu seiner Schwester sowie darauf abgestellt werden dürfen, daß er sich erstmals im Strafvollzug befunden hat (vgl. Wiederbesprechung des Vollzugsplanes am 14.07.1994, Personalakte Band 4). Vielmehr hätte zur Klärung der Frage, ob unbeaufsichtigte Vollzugslockerungen zu verantworten sind, ein psychiatrisches oder kriminalprognostisches Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen, wie es dann das Justizministerium Baden-Württemberg anläßlich des Verbrechens gegen die Mutter der Klägerin am 05.10.1994 sogar generell für Sexualstraftäter, die eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und mehr zu verbüßen haben, sowie für sexuelle Wiederholungs- und Mehrfachtäter angeordnet hat. Darauf, daß diese Anordnung zum Zeitpunkt der Verlegung J.s in den offenen Vollzug noch nicht bestanden hat, kann sich das beklagte Land schon wegen der obigen Besonderheiten (Kontakte zu einer sozial-masochistischen Gruppe, Briefe an die Brieffreundin) nicht berufen. Denn jedenfalls wegen dieser Besonderheiten bestand aller Anlaß zu einer solchen Begutachtung J.s, ganz davon abgesehen, daß das Fehlen einer ministeriellen Anordnung einer notwendigen Untersuchung das beklagte Land nicht entlastet. Der Senat ist davon überzeugt, daß auch ein schon zur Entscheidungsfindung, ob J. in den offenen Vollzug verlegt werden kann, etwa im Juli 1994 eingeholtes Sachverständigengutachten unter Berücksichtigung der obigen Kontaktaufnahme J.s und seiner Briefe an die Brieffreundin zumindest zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß J. kein unbeaufsichtigter Ausgang gewährt werden dürfe. So hat auch der Sachverständige Prof. J. in seinem Gutachten vom 14.12.1995 (S. 14/15) auf eine sich schon aus den Selbstzeugnissen und der Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt sowie den nicht zur Anklage gelangten Fall in Ravensburg (Gutachten S. 7) zum Ausdruck kommende menschenverachtende Gesinnung hingewiesen und (nunmehr unter Berücksichtigung der Tat vom 02.09.1994) eine Sozialtherapie für sinnlos gehalten. Dies bestärkt den Senat in seiner Überzeugung, daß J. bei hinreichender sachverständiger Prüfung kein Ausgang ohne Aufsicht gewährt worden wäre (§ 11 Abs. 2 N2. 2 StVollzG)."
Rüdiger Rehring, damals Anstaltsleiter
Und heute Leitender Oberstaatsanwalt in Karlsruhe bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft.
Profilierte sich auch im Falle Tauss.
Und welche Rolle spielte und spielt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe im Fall Harry Wörz?
Googelt mal etwas.
Briefe nicht in den Akten?
Interessant - und die bewußten Briefe des damaligen MdL Haasis waren nicht in den Akten der Anstalt?
Schrecklich
Ich kann mich noch gut an diesen Fall erinnern und an die Angst, die herrschte, bis der Täter gefunden war ( musste damals in aller früh über einen dunklen Radweg fahren...)
Was dieser Familie passiert ist ist einfach unfassbar, furchtbar...
Über die Hintergründe hat man ja im Nachhinein wenig gehört.
Nicht zu fassen, daß ein solcher Täter Ausgang bekommt (wobei ich ganz ausdrücklich Abstand nehmen möchte von Statements ala "bei Wasser und Brot" oder "im Bergwerksstollen" einsperren, wir haben immernoch einen Rechtsstaat, der sich mit solchen Dingen auseinandersetzen muss und kann).
Trotzdem macht es auch mich wütend, daß ein Sexualstraftäter mit erheblicher Wiederholungsgefahr nicht kritischer beäugt wird, soetwas darf es nicht geben, im Zweifel muss die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben, auch wenn das lebenslange Verwahrung bedeutet (und in diesem Fall gab es ja offensichtlich noch nichtmals ein Anzeichen einer Besserung).
Traurig , die arme Frau könnte noch leben...
Rechtsweg rechtsmissbräuchlich
Und bei dieser Sachlage haben einige "Landesbedienstete" offensichtlich noch die Unverschämtheit besessen, durch nahezu alle Instanzen GEGEN die betroffene Familie zu klagen - eine Sauerei.
Und, nebenbei erwähnt, natürlich noch auf Steuerzahlers Kosten. Irgendeine Anwaltskanzlei hat sich dabei auch noch eine goldene Nase verdient, den diese Prozesse führten die betreffenden Damen und Herren natürlich nicht selbst.
Wo blieb da die Kontrolle durch die Landespolitik? Wo blieb der Landesrechnungshof?