Bock tot - die Karlsruher Staatsanwaltschaft auf der Pirsch
Den Titel zu dieser Story sowie den Untertitel habe ich im Original-Wortlaut aus dem Blogbeitrag von Rechtsanwalt Olaf Bühler entnommen. Mehr nicht. Weil ich nicht konnte. Weil ich, wohl als Nichtjurist, absolut nichts verstand. Olaf Bühler arbeitete sich ab an Begriffen wie "Garantenpflicht", einem "Prüfungsschema des vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts" und solcher Dinge mehr.
Gut, ich gebe es zu. Das Bildchen ist auch aus Bühlers Blog. Er nennt es "Bock tot!"
Herr Bühler schließt seinen Beitrag mit folgenden Sätzen: "Jetzt lerne ich aber noch lieber dazu, als einfach nur Recht zu haben. Sie sind also dran. Bitte." Diese Bitte erfülle ich Herrn Bühler gerne. Ich bin dran. "Herr Bühler, bitte schreiben Sie fürderhin so, dass auch ich als juristisch Unbedarfter verstehe, was Sie meinen!"
Wer sich den Blogbeitrag von Olaf Bühler trotz meiner Warnung antun möchte, bitteschön: http://oklablog.blogspot.com/2011/05/bock-tot-die-karlsruher.html
Wesentlich verständlicher ist jedoch ein Kommentar, den ein "Kerim Ayas" zum Elaborat des Herrn Bühler verfasste. Bei Kerim Ayas dürfte es sich, so ist zumindest dem Text zu entnehmen ("verehrter Herr Kollege Bühler") um einen Standeskollegen des Blogbetreibers handeln. Nachstehend die sehr ausführliche Stellungnahme des Herrn Ayas für die bruchsal.org-Leser zum drin schmökern. Vorher sollte man aber nochmals die Würdigung der Strafanzeige von Rechtsanwalt Bühler durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, vertreten durch Herrn Staatsanwalt Walter, in Augenschein nehmen:
Strafanzeige in Zusammenhang mit Bruchsaler Fall Scherbel abgewiesen
Kerim Ayas hat gesagt...
Kommentare
Herr Bühler...
muß sicherlich nichts mehr dazu lernen. Ich vermute, das war lediglich ein rhetorischer Aufruf, ihm das Gegenteil zu beweisen. Wenn aber ein Staatsanwalt gegen elementare Prüfungsregeln verstößt, so ist das m.E. nicht damit zu entschuldigen, daß die Dinge in der Praxis anders liefen als im Schrifttum, denn was dann dabei herauskommt, sehen wir ja. Herr Bühler hat das dezidiert dargelegt. Wenn ein Pilot in der Praxis nicht das tut, was er gelernt hat, wird er abstürzen. Dieser Staatsanwalt ist gewaltig abgestürzt und mit ihm ein weiteres Stück Vertrauen der Bevölkerung in diese Institution.
Herr Rolf Schmitt,
wenn Sie einen Blog von Olaf Bühler auf die Plattform bruchsal.org hieven und gleichermaßen vor dem Lesen mit den Worten "wer sich das antun möchte" warnen, dann ist das ihr Stil.
Wenn Olaf Bühler das Schreiben der Staatsanwaltschaft in aller Notwendigkeit rechtlich fundiert und gleichermaßen objektiv wie ergebnisorientiert einer Prüfung unterzieht, dann ist dies sein Stil.
Es war schließlich die rechtlichen Prüfung von Herrn Bühler, die Herrn Ayas die Grundlage gab, außerhalb jedem juristischen Sprachgebrauch eine sehr treffende Gesamtwürdigung abzugeben.
Zugegeben, einfach strukturierte Sachverhalte sucht man bei Olaf Bühler oft vergeblich. Zum Glück.
Wer sich wirklich daran stört, das Prüfschema "unechtes Unterlassungsdelikt" nicht zu verstehen, kann sich dieses sicherlich durch einen engagierten Rechtsreferendar bei Gelegenheit vortanzen lassen.
Jakob Augstein schreibt in
Jakob Augstein schreibt in einer Spiegel-online-Kolumne zum Kachelmann-Staatsanwalt:
"Staatsanwalt Oltrogge hatt schon vor dem Urteil angekündigt, im Fall eines Freispruchs in die Revision gehen zu wollen. Das baden-württembergische Justizministerium, das weisungsbefugt ist, sollte ihn stoppen: Dieser Mann schadet dem Recht."
Dasselbe trifft wohl auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Sachen Scherbel vom Anfang der Ermittlungen bis zum bitteren Ende zu: Diese Behörde untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die sie tragende Institutionen. Herr Justizminister, übernehmen Sie. Und zwar schnell.
Noch etwas: Ich weiß, Vergleiche hinken immer. Und Juristen haben genügend bewährte Prüfungsschemata, um Äpfel treffsicher von Birnen zu unterscheiden. Aber ich bekomme die beiden folgenden Sätze einfach nicht auf die Reihe:
"Die Staatsanwaltschaft geht insoweit nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass eine Vollstreckung der Auflage nicht im Ermessen der Behörde gestanden, sondern vielmehr eine verwaltungsrechtliche Pflicht zur Vollstreckung der - eigenen - Auflage bestanden habe." (Begründung der Klageerhebung gegen die zuständige Baurechtsbehörde - welche eigentlich???? - im Fall Altersheimbrand in Büchenau).
und
„Es liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, dass die beanzeigten Personen – Doll, Raue, Stark - davon gewusst hatten oder es auch nur billigend in Kauf genommen hätten, dass der Kandidat nicht an der angegebenen Wohnanschrift gewohnt hätte.“ (Begründung der Eiinstellung der Ermittlungen gegen Doll/Stark/Raue)
Hätte man im letzteren Fall nicht auch "verwaltungsrechtliche Pflichten" finden können, wenn man nur gewollt hätte, d.h. die in der ganzen Stadt bekannten Anhaltspunkte richtig gewürdigt hätte?
Und: Hat nicht Herr Raue nach dem Altersheim-Brand etwas vorschnell dekretiert, die Stadt Bruchsal treffe keine Verantwortung? (sinngemäss zitiert)
Welche rechtlichen Auskünfte hat Herr Raue denn in Sachen Scherbel im Laufe des Verfahrens gemacht?
Rainer Kaufmann
Herrn Raues Auskünfte...
... dienen in erster Linie dazu, ihn selbst und seine "Kumpane" vor jeglicher Verfolgung zu schützen und sie in der größtenteils unwissenden Öffentlichkeit gut dastehen zu lassen.
Mit der "Rechts"lage haben sie in aller Regel wenig bis nichts zu tun. Das ist aber auch völlig unerheblich, denn in den letzten Jahren sind Raue und Genossen damit - auch finanziell - gut gefahren.
Da es zudem weder eine interne Kontrolle - z. B. durch Gemeinderat oder Oberbürgermeister gab und gibt (auch die Oberbürgermeisterin, eine Juristin, lässt ihn ja offensichtlich gewähren), auch das Regierungspräsidium schläft ja den Schlaf der Ungerechten, war dieses Verhalten für ihn und seine Kumpels völlig ungefährlich - bisher, zumindest.
Wechle Folgen eine derartige Moral langfristig verwaltungsintern hat, sieht man an den Ergebnissen - gelegentlich geht man dabei über Leichen. Buchstäblich.
Günstig Tanken
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Ich möchte Ihre Überschrift aufgreifen, um das ganze etwas zu kommentieren.
Auf der Pirsch ist nur jemand, der etwas erlegen will. Dabei nähert sich ein Jäger leise, langsam und sehr bedacht dem Wild das er erlegen will. Nachdem ich jedoch die Einstellungsverfügung der STA Karlsruhe gelesen habe, erweckte es in mir vielmehr den Eindruck, ob Herr Staatsanwalt Walter (Jäger) den Ort des Geschehens wohl langsam, leise und sehr bedacht verlassen will, um ja niemanden aufzuschrecken. Das laute Knacken eines Astes in Form des letzten Abschnittes der Einstellungsverfügung, welche hier übrigens nochmals gepostet werden sollte, schreckt jedoch ziemlich auf.
Sie, verehrter Herr Kollege Bühler, habens fachlich genau auf den Punkt gebracht und haben dabei auch genau im richtigen Moment aufgehört mit Ihrer Kommentierung bevor es in ein juristisches Geplänkel ausartet.
Es ist völlig zutreffend, dass hier die schematische Prüfung des Deliktes komplett über den Haufen geworfen wurde.
Im Weiteren ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft meines Erachtens auch völlig widersprüchlich. Widersprüchlich in sich vielleicht nicht unbedingt, aber widersprüchlich zu den bisherigen Anzeigen die erstattet wurden und dem einen Verfahren das noch am Laufen ist (Berufung des Herrn Dr. Scherbel). Die Staatsanwaltschaft führt auf, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass bestimmte Personen, welche Kenntnis an den Zweifeln des Wohnsitzes des Herrn Dr. Scherbel hatten, dies zumindest billigend in Kauf genommen haben mögen. Zu diesem Personenkreis zählt er jedoch nicht die aktuell Beanzeigten. Dies ist insoweit korrekt, da es tatsächlich keine einzige Aussage eines Zeugen gibt, dass die Beanzeigten Kenntnis hiervon hatten. Dass diese Personen jedoch keine Kenntnis hatten ist meines Erachtens völlig lebensfremd. Und genau hier verkennt der Staatsanwalt den Grundsatz, dass „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen die es nach kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt". Dass eine verfolgbare Straftat vorliegt, haben Sie sauber aufgeführt Herr Bühler. Und wohin sind jetzt die kriminalistischen Erfahrungen hingeflogen? Wahrscheinlich haben sich diese Erfahrungen wie die Vögel im Wald vor Schreck verflüchtigt, als Herr Staatsanwalt Walter auf den Ast getreten hat. Nimmt man den Herrn Staatsanwalt beim Wort, so hätte er unmittelbar nach seiner Nichteinleitung des Ermittlungsverfahrens ein weiteres Verfahren welches vor langer Zeit gegen Personen, welche Kenntnis über den zweifelhaften Wohnsitz des Herrn Dr. Scherbel hatten, wieder aufnehmen müssen. Weit gefehlt. Davon will wohl auch niemand mehr was wissen. Teil 2 folgt, da nicht mehr als 4096 Zeichen erlaubt sind :)
wie versprochen, Teil 2:
Sie wollen lernen Herr Bühler? Haben Sie denn noch nicht genug gelernt? Seit langer Zeit versuchen Sie Getreu Ihren Idealen die Dinge aufzudecken an denen Sie sich stören. All die Spucke und Häme die Sie dafür einstecken mussten scheint Ihnen nicht Lehre genug gewesen zu sein. Nein nicht wirklich, jetzt erstatten Sie auch noch Strafanzeige gegen die scheuen Rehe, um sich nunmehr von einem Staatsanwalt anhören zu dürfen dass die gute Ausbildung die Sie genossen haben scheinbar nicht das ist für was Sie sie halten. Hat man Ihnen im Studium nicht gesagt, dass die Dinge in der Praxis anders laufen als im Schrifttum? Ihr Schrei nach Lehre scheint mir daher ein bloßes Lippenbekenntnis. Sie werden es nie lernen. Und tun Sie mir einen Gefallen Herr Bühler. Bleiben Sie dabei. So Menschen wie Sie braucht dieser Planet. Ich ziehe nicht nur meinen Hut für die Courage die Sie bisher bewiesen und möchte Sie weiterhin mit dieser Tatkraft beobachten können, um mich dazu zu motivieren, dass es tatsächlich noch Menschen gibt, von denen man sich was abschneiden kann.
Wollen Sie noch was lernen, dann schicken Sie den ganzen Vorgang mal ans Justizministerium, vielleicht bewirkt der aktuelle Farbwechsel in Stuttgart etwas. Weil, wie haben wir es im Studium gelernt? Es gibt so etwas wie eine Gewaltenteilung! Vielleicht sieht auch das in der Praxis anders aus als im Schrifttum. Es wäre sehr traurig unsere Verfassung lediglich als Schrifttum abzutun...einen traurigeren Satz kann man für ein Ende nicht finden...vorwärts!