Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote

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Rückwirkende Anträge für das erste Quartal bis 30. April stellen
Freitag, 15. April 2011 - 16:57

Kreis Karlsruhe. Ein Bestandteil der jüngsten Hartz IV-Reform ist die Einführung eines Bildungs- und Teilhabepaketes. Es soll Kindern einkommensschwacher Familien ermöglichen, gezielt zusätzliche Förder- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und wurde organisatorisch auf die Kommunen übertragen.

Nachdem das entsprechende Gesetz zum 1. April in Kraft getreten ist, wurde das neue Angebot im jüngsten Verwaltungsausschuss des Kreistags vorgestellt. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel informierte, dass rund 8.000 Kinder und Jugendliche im Landkreis Karlsruhe von der neuen Förderung profitieren können. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern die entsprechenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, was bereits rund 100 Personen getan haben.

Einen Leistungsanspruch haben Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Beantragt werden können Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schulbedarf, tatsächlich erforderliche Mehraufwendungen bei der Schülerbeförderungen für den Besuch der nächst gelegenen Schule, Lernförderung zur Erreichung der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele, Mittagessen in Schule und Hort sowie der Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. in Form einer Übernahme von Vereinsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur; Unterricht in künstlerischen oder kulturellen Fächern sowie die Teilnahme an Freizeiten.

Detaillierte Empfehlungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden den Kommunen noch nicht zur Verfügung gestellt. Insoweit sind, und das trifft bundesweit zu, noch umfangreiche Planungen und Absprachen erforderlich. Vom Gesetzgeber vorgegeben ist lediglich die Form der einzelnen Leistungen. In der Regel werden für alle Leistungen personalisierte Gutscheine ausgegeben oder Leistungen direkt mit den Anbietern verrechnet, lediglich die Kosten für Schulmaterialien und evtl. Schülerbeförderung werden unmittelbar ausgezahlt.

Anträge für Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag nimmt die Familienkasse in Karlsruhe in der Kriegsstr. 100 entgegen. Die Anträge für Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB können beim Sozialamt im Landratsamt in der Kriegsstraße 78 in Karlsruhe, der Außenstelle des Landratsamtes in der Orbinstraße 24 in Bruchsal oder für das SGB II auch beim Kundenservice des Landkreises in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit gestellt werden. Ansprechpartner im Landratsamt sind die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes im SGB II bzw. SGB XII. Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen, zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit sowie die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landratsamt-karlsruhe.de abrufbar.

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