Bei Wind und Sturm nicht in den Wald gehen
Freitag, 16. Dezember 2011 - 10:06
Kreis Karlsruhe. Wenn starker Wind bläst und es richtig stürmt, sollte man nicht im Wald spazieren gehen, joggen oder Rad fahren, da herab fallende Äste und umstürzende Bäume eine erhebliche Verletzungsgefahr bergen. Wenn sich ein Aufenthalt in der Nähe von Bäumen nicht vermeiden lässt, sollte man erhöhte Vorsicht walten lassen.
Die Forstverwaltung im Landratsamt Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass derjenige, der den Wald betritt, das grundsätzlich auf eigene Gefahr tut und - da Schäden durch Sturm durch höhere Gewalt zu Stande kommen - auch niemand hierfür haftbar gemacht werden kann.
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Kommentare
Neuigkeiten vom Amt
"...da herab fallende Äste und umstürzende Bäume eine erhebliche Verletzungsgefahr bergen."
Das war mir Neu!
Ich hoffe, man hat dies nicht durch eine EU-gesponserte Testserie vorab verifiziert.
Der naturschutzrechtliche Aspekt ist wichtig
Das Ganze ist gar nicht lächerlich und hat einen wichtigen naturschutzrechtlichen bzw. juristischen Aspekt. In den vergangenen Jahren/Jahrzehnten war es nämlich so, dass die Förster und Forstbehörden für Schäden haftbar gemacht werden konnten, wenn ein Baum umfiel und Wanderer zu Schaden kamen. Das traurige Resultat war, dass viele alte Bäume prophylaktisch gefällt wurden bzw. werden mussten, denn man konnte nicht ausschließen, dass sie unsicher sein könnten, und praktisch jeder alte Baum steht in der Nähe eines Weges (davon gibt es im Wald leider viel zu viele).
Viele alte Eichen (und die Juchtenkäfer darin!) fielen, besonders im Hardtwald nördlich von Karlsruhe.
Mittlerweile ist es gottseidank so, dass es in der Regel auch ausreicht, wenn man die Waldbesucher darauf hinweist, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geschieht.
Daher mögen alle Naturliebhaber den Juristen und Förstern diese eigentlich selbstverständlich klingende Warnung verzeihen. Die Alternative - dass nämlich die alten Bäume fallen - wollen wir erst recht nicht haben.