Bebauungspläne gelten für alle gleich – Fehlanzeige in Untergrombach

DruckversionPer e-Mail versenden
Donnerstag, 5. April 2012 - 13:30

In den letzten Tagen lesen wir in der BNN, dass das Baurecht nicht käuflich ist und es wird auf die Einhaltung geltender Bebauungspläne hingewiesen. Für den „Normalbürger“ und Anwohner am Ortsausgang an der Weingartener Straße in Untergrombach ist das absolut unglaubwürdig. Dort soll die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus erteilt werden, obwohl sich der Investor nicht an die bauplanmäßigen Festsetzungen hält. Die Stadt Bruchsal veräußert hierzu ein Flurstück.

Die Einwendungen der Angrenzer liegen der Baurechtsbehörde vor und viele weitere Nachbarn haben schriftlich gegen das überdimensionierte Bauobjekt protestiert. Der Untergrombacher Ortschaftsrat hat die aktuell geplante Bebauung bereits zweimal abgelehnt!

Trotzdem beabsichtigt die Stadt Bruchsal dem Bauträger sämtliche Befreiungen zu genehmigen. Eine bauplanmäßige Bebauung ist für den Investor offensichtlich nicht rentabel. Die Befreiungen vom B-Plan Roschelweg-Änderung betreffen die Überschreitung der Anzahl der Wohneinheiten um das Doppelte, den Bau von sechs Garagen außerhalb der Baugrenze auf nicht überbaubarer Fläche und eine geänderte Dachform. Genehmigungen von denen ein privater Bauherr nur träumen kann.

Große Empörung lösen die direkt an der Bundesstraße B3 geplanten Garagen aus. Von ihnen geht eine Gefahr für Straßenverkehr und Fußgänger aus. Diese Gefahr bleibt meiner Meinung nach von der Stadt unberücksichtigt.

Das geplante Objekt fügt sich nicht in die bereits vorhandene Bebauung am Ortseingang von Untergrombach ein. Niemand kann einen „Koloss“ bauen, wenn es der Bebauungsplan nicht hergibt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung zählt in diesem Fall wohl nicht.

Bei dieser Vorgehensweise der Stadt stellen sich nach einigen Überlegungen und Erwägungen doch berechtigte Fragen: Geht es hier noch mit rechten Dingen zu? Welche Bedeutung hat das Votum des Ortschaftsrates? Wie muss man heißen, um derartige Befreiungen vom B-Plan zu erhalten? Darf man bauen wie es einem gerade beliebt, wenn man bei angespannter Haushaltslage ein Grundstück der Stadt erwirbt? Hat sich in den letzten zwei Jahren an der politischen Kultur überhaupt etwas geändert? Es sieht nicht so aus. Die Bürger werden hier für dumm verkauft! Ein wahrer Skandal!

Eigene Bewertung: Keine Durchschnitt: 4.9 (19 Bewertungen)

Kommentare

Totale Willkür!

Das ist ja höchstinteressant für alle Bauherrn, die schon eimmal versucht haben eine Befreiung vom B-Plan zu erhalten, oder die sich gerade mit der Baurechtsbehörde herumplagen. Da gibt es nämlich nix zu rütteln! Ein rechtsgültiger Bebauungsplan ist maßgebend und damit basta.

Sehr seltsam, welche Befreiuungen die Stadt Bruchsal hier zu genehmigen beabsichtigt. (Hoppla, hab ganz vergessen: Die Stadt verkauft ja ihr eigenes Grundstück!)

Wirtschaftliche Interessen haben bei Befreiuungen vom Bebauungsplan nichts zu suchen. Wenn der Investor sich eine Bebauung nach den Festsetzungen des B-Plans nicht leisten kann und sie für ihn nicht rentabel ist, muss er halt die Finger davon lassen. Oder kümmert sich die Baurechtsbehörde neuerdings etwa auch um die Finanzierung? Also, ich musste so bauen, wie es der B-Plan vorschreibt und nach dem was mein Geldbeutel hergibt.

Bei solchen Ausnahmen stehen einem als privatem Bauherrn die Haare zu Berge! Die Frage, ob es hier mit rechten Dingen zugeht, ist wirklich mehr als berechtigt. Das ist ein echter HAMMER!

"Abteilungsleiter Baurecht, Wolfgang Ohder"

Keine Sorge, Untergrombacher, der wohnt doch dort - der wird schon darauf achten, dass die Sache in Ordnung geht!

Ball flach halten

Zunächst einmal sind Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes in engen Grenzen nicht unüblich und so verhält es sich offenbar auch hier.
Ungeachtet dessen findet das geplante Bauvorhaben keinen Beifall, zumal es die Bebauungsmöglichkeiten komplett ausschöpft. Zum Verständnis sei gesagt, dass alte Bebauungspläne Bebauungsmöglichkeiten zulassen, die zum Aufstellungszeitpunkt niemand angedacht hat. Die Verhältnisse, vor allem in den einstmals dörflichen Stadtteilen von Bruchsal haben sich aber insoweit gewandelt, dass diese sich zu "Siedlungen" mit höherer Verdichtung entwickeln und die späteren Bewohner nicht die Bauherren sind; es sind Bauträger, die gewinnoptimierte Planungen durchsetzen. Das ist nicht nur in Untergrombach ein Problem und kann aber nur durch einen geänderten Bebauungsplan (resp.: Bebauungspläne) angepackt werden.

N.S.
Die Internet-Erregungskultur hat leider ihre Tücken. Draufschlagen macht Spaß - doch sollte man sich vorher genauer informieren..
Das Baurechtsamt ist nämlich verpflichtet, eingehende Bauanträge anhand des rechtsgültigen Bebauungsplanes abzuarbeiten und hierbei - wie gesagt - auch unerhebliche Abweichungen zu tolerieren.
N.S. 2:
Wenn sich Zeitgenossen an meinen Baurechts-Streit mit der Stadt (=Doll) bezüglich Merkur-Center erinnern: Dort war die Sachlage deutlich anders.

Na ja, wer weiß! Es macht ja

Na ja, wer weiß! Es macht ja was aus, wo man in Untergrombach wohnt, bzw. sein Häuschen stehen hat.!?!

Verspäteter Aprilscherz?

Hallo Gast!
Das ist hoffentlich sarkastisch gemeint.
Ansonsten, der 1. April ist schon vorbei...

Das Traurige...

... am Weick'schen Beitrag ist ja - und das zeigt der Kommentar von Jürgen Schmitt - dass dieser ziemlich bar jeder Sach- und Rechtskunde verfasst wurde.
Und: Die empörten Nachbarn sind bis jetzt offensichtlich nicht bereit, für ihr vermeintlich gutes Recht vor die Schranken des Gerichtes oder zumindest in's Widerspruchsverfahren vor das Regierungspräsidium zu treten.

Internet-Erregungskultur?

Herr Stadtrat Jürgen Schmitt sollte bei der Verwendung von Begriffen wie Internet-Erregungskultur bitte den Ball flach halten. Richtigerweise thematisiert er die unappetitliche Amigo-Dachtraufen-Affäre (Merkur-Center). Wie wäre diese Angelegenheit ausgegangen, wenn es neben der verfilzten Monopolpresse damals schon ein freies Medium von Bürgern für Bürger gegeben hätte? Wie wären die vielen Doll'schen Affären ausgegangen, wenn die Mitbürger unverfilzte Informationen bekommen hätten?

Antwort zu DAS TRAURIGE... von Gast

Nach dem Beitrag von Herrn Weick "soll" ein Bauvorhaben "genehmigt" werden. Es "ist" bisher also "noch nicht genehmigt" worden.

Ein Widerspruch bzw. eine Klage von Nachbarn ist erst möglich, wenn ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt wurde. Vorher können die Nachbarn sich weder mit einem Widerspruch an das Regierungspräsidium noch mit einer Klage an das Gericht wenden.

Deshalb entbehrt der Kommentar "DAS TRAURIGE" doch selbst ziemlich bar jeder Sach- und Rechtskunde.

Kein Bestandsschutz Leider

Kein Bestandsschutz
Leider ist diese Willkür der Behörden keine Ausnahme, auch in anderen Gemeinden wird schnell ein Bebauungsplan geändert, wenn für Investoren die bauplanmäßige Bebauung nicht rentabel ist.
In unserer Gemeinde wurde kurzerhand der Bebauungsplan geändert, trotz der überwiegende Mehrheit der Anwohner die gegen den Bauplan waren.
So sollen demnächst vier Wohnblocks mit 6 Stockwerken in heute Park und Grünanlage gebaut werden.Diese Arroganz der Behörden gegenüber den Anwohnern und deren Eigentum ist unglaublich.
Deshalb gibts nur den Weg des Widerstandes, wehrt euch zusammen mit eurem Ortschaftsrat der dieses Vorhaben schon zweimal abgelehnt hat.

Traurig bleibt traurig...

... denn Avatar übersieht, dass dieser Vorgang sich schon längere Zeit hinzieht und Herr Weick sicherlich keine genaue Kenntnis über den Sachstand hat.
Da kommt er am Schnellsten weiter, wenn er - auch zur Vermeidung von Fristversäumnissen - zusammen mit seinen Nachbarn Widerspruch bei der Stadt und dem Regierungspräsidium einlegt.
Dann haben die Betroffenen "einen Fuß in der Tür."
Und natürlich sollte er schnellsten über einen Rechtsanwalt (der muss nicht unbedingt aus Bruchsal-City oder gar Untergrombach sein) Akteneinsicht beantragen, und zwar in ALLE Akten der Stadtverwaltung, nicht nur die der Baurechtsbehörde.

Traurig ist nur eines, ...

dass die Stadt Bruchsal in diesem Fall, wie schon vielleicht in früheren Fällen durch, wie man lesen kann, einen bestehenden Bebauundsplan umgehen will. Ich will hier aber den Artikel nicht wiederholen und einen Hinweis geben:
Da wir in der Weingartener Straße in einer funktionierenden Nachbarschaftsbeziehung leben, mit einander reden und Infos austauschen kann ich hier nur sagen, Avatar hat in Bezug eines Widerspruchs recht, da man für einen solchen einen rechtshilfefähigen Bescheid benötigt.

Widerspruch ohne Bescheid

Man benötigt keinen Bescheid, um einen Widerspruch einlegen zu können. Das ist Unsinn. Der Widerspruch läuft ohne Bescheid ins Leere - aber die Behörden müssen sich rühren und man erfährt den Sachstand.
Wenn man allerdings nur mosern will und ansonsten kneift...

Antwort auf Ball flach halten von Jürgen Schmitt

Ich muss der Aussage von Herrn Schmitt "Zum Verständnis sei gesagt, dass alte Bebauungspläne Bebauungsmöglichkeiten zulassen, die zum Aufstellungszeitpunkt niemand angedacht hat" entschieden widersprechen.
Wir wohnen in einem Gebiet, in welchem sich die Möglichkeiten der Bebaubarkeit des Grundstückes im Laufe der Jahre geändert hat, anders als dies bei der Aufstellung des B-Plan der Fall war. Aufgrund dieser Änderung haben wir bei der Baurechtsbehörde Bruchsal eine Bauvoranfrage wegen eines Erweiterungsbaus gestellt. Hier bekamen wir nur ganz lapidar zur Antwort, dass dies nicht genehmigt werden würde, da der Anbau außerhalb des im B-Plan festgelegten Baufensters wäre, und falls doch, dann nur nach den Vorstellungen der Baurechtsbehörde. Und das obwohl inzwischen die Möglichkeit zur Erweiterung bestanden hätte. Auch bei unserem 1. Bauantrag bekamen wir so viele Auflagen, dass es den Rahmen sprengen würde, dies hier alles aufzulisten. Wir haben uns diesen Auflagen gebeugt, trotz für uns erheblichen Mehrkosten.
Dass Ausnahmen möglich sind sieht man ja an dem aktuellen Fall in der Weingartener Straße. Jedoch nur für Investoren, nicht für den kleinen Privatmann. Dieser bleibt mal wieder auf der Strecke. Somit ist Baurecht wohl doch käuflich!!!

Kämpfen, nicht kneifen!

@ Beppo:
1. Warum haben Sie keinen Bauantrag gestellt und gegen die Ihnen möglicherweise nicht zusagende Entscheidung dann Rechtsmittel eingelegt?
2. Warum haben Sie damals die Auflagen akzeptiert und kein Rechtsmittel eingelegt?
Und,
3. Dessen ungeachtet hat Jürgen Schmitt Recht - weshalb widersprechen Sie ihm? Wo hätte er nicht Recht?

Inhalt abgleichen Inhalt abgleichen