Austausch der Heizungsanlage im Altbau

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Verbraucherzentrale berät zum „Erneuerbare-Wärme-Gesetz"
Donnerstag, 17. März 2011 - 14:31

Karlsruhe, 17.03.2011 - Vor einem Jahr trat das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten" in Kraft. Seit dem gilt: Wer seine Heizungsanlage austauscht, muss zehn Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Für Hauseigentümer stellt sich die Frage: wie lassen sich die Gesetzesvorgaben konkret erfüllen? Die Möglichkeiten sind vielfältig. Nicht immer ist die Solaranlage die beste Wahl. Es gibt auch Alternativen - zum Beispiel Dämm-Maßnahmen am Gebäude oder das Heizen mit Holz.

Die unabhängige Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale informiert über die Möglichkeiten, die Anforderungen des Gesetzes im Einzelfall zu erfüllen und so eine individuell passende Entscheidung zu finden.

Martin Lazar, Energieexperte der Verbraucherzentrale in Karlsruhe, berät nach vorheriger Terminvereinbarung auch über das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz".
Termine für die Energieeinsparberatung in Karlsruhe können montags bis donnerstags zwischen 10 und 18, freitags bis 14 Uhr beim Termintelefon der Verbraucherzentrale unter der Nummer 01805-50 59 99 vereinbart werden. (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min).

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