Arbeitsgerichtsurteil in Sachen "Kaufhaus Schneider" rechtskräftig

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verwirft Berufung der Fa. "Schneider Lifestyle".
Montag, 11. Oktober 2010 - 16:00

Mit Beschlüssen vom 29.09.2010 hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die ersten Berufungen gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 09.03.2010 verworfen.

Insoweit sind die Urteile des Arbeitsgerichts zwischenzeitlich rechtskräftig.

Das Arbeitsgericht Karlsruhe ( siehe Anhang ) hatte festgestellt, dass die Arbeitsverhältnisse der klagenden ehemaligen Arbeitnehmer der Firma Schneider GmbH & Co. Kaufhaus KG auf die Firma Textilhandelsgesellschaft Düsseldorf Ltd. übergegangen sind.

Über die Schneider GmbH & Co Kaufhaus KG wurde ja am 01.09.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern wurden durch den Insolvenzverwalter beendet.

Anschließend wurden die noch vorhandenen Warenvorräte von dem Insolvenzverwalter an die Düsseldorfer Firma  verkauft, welche die übernommenen Waren unter dem Namen "Schneider Lifestyle" in den Kaufhäusern Bretten (wo noch langjährige Mitarbeiter der Verkaufstätte Bruchsal arbeiteten) , Rastatt und Kehl abverkaufte.

Das Arbeitsgericht Karlsruhe hatte im März 2010 über die heftig umstrittene Rechtsfrage zu entscheiden,  ob durch die Übernahme der materiellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation ein Betriebsübergang vorlag.

Die Rechtsfrage entschied das erstinstanzliche Gericht  zugunsten der Arbeitnehmer.

Es stellte fest, dass die Arbeitsverhältnisse der ehemaligen Schneider Mitarbeiter mit der Düsseldorfer Gesellschaft fortgeführt werden und auf diese übergegangen sind.

Die hiergegen eingelegte Berufung der Textilhandelsgesellschaft Düsseldorf Ltd. blieb jetzt ohne Erfolg.

Lohnklagen der obsiegenden Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der umstrittenen Beendigung der Arbeitsverhältnisse (31.12.2009) sind zwischenzeitlich vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe rechtshängig. Man darf allerdings gespannt sein, ob ausstehende Lohnforderungen durch die Ltd. (englische Limited) bedient werden.

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Kommentare

Englische Limited

Eine englische "Limited" (etwas Ähnliches wie eine GmbH) wird von Deutschen meist deswegen gegründet, weil sie billig ist, das Haftungskapital sehr begrenzt und vor allen Dingen über englische Hintermänner auch völlig anonym gegründet werden kann. Würde mich nicht wundern und es könnte durchaus der Fall sein, wenn hinter der "Düsseldorf Ltd" eventuell ehemalige Schneider-Gesellschafter steckten - alles schon vorgekommen.

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