Das Amtsgericht Bruchsal hat Urteil in der Angelegenheit Scherbel gesprochen
Der CDU-Stadtrat Dr. Uwe Scherbel wurde heute in zwei Fällen wegen des Tatbestandes der Wahlfälschung verurteilt. Das Strafmaß beträgt 180 Tagessätze à EUR 350, also EUR 63.000.
Der Richter betonte bei der Urteilsbegründung, dass er nicht verstehe, dass sich Dr. Scherbel dies antat, vielleicht habe er sich etwas davon versprochen. Das Tun von Dr. Scherbel sei ein klassischer Fall von Verbotsirrtum (ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung). Dort, wo man kandidiere, wohne man auch, dazu gäbe es eine klare Rechtsprechung. Der Angeklagte habe mit Tricks und Kniffen gearbeitet, "das gefällt mir nicht", dadurch sei nach Ansicht des Richters Vorsatz gegeben. Nach längeren Ausführungen über die verschiedenen diskutierten Wohnungen oder Unterkünfte sagte der vorsitzende Richter, dass im Prinzip offen blieb, wo sich Dr. Scherbel zum Teil aufgehalten habe, "Schlichtweg bleiben Fragen offen".
Harte Worte fand Richter Drosdziok zur Aussage der Ehefrau des Angeklagten, diese habe ohne Wimpernzucken eine Falschaussage hingelegt, habe schlichtweg gelogen, weil sie ihren Ehemann decken wollte.
Dr. Scherbel hat acht Tage Zeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Ausführlicher Artikel ist in Vorbereitung.
Auch auf bruchsal.org:
- Schwirrende Gerüchte in Bruchsal: Die Zeugenliste im Falle Dr. Uwe Scherbel
- Amtsgericht Bruchsal terminiert in der Angelegenheit Scherbel
- Nachruf auf "Zensursula"
- Stellungnahme Stadt Bruchsal zur Eröffnung des Verfahrens gegen Stadtrat Dr. U. Scherbel
- Das Strafverfahren gegen den CDU Gemeinderat Dr. Scherbel
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Kommentare
Bittere Pillen
Zu diesem Kurzbericht eine Meinungsäußerung:
Bittere Pillen haben jetzt die anständigen Wähler jener Partei zu schlucken, die vorgab und vorgibt "die Mitte" zu vertreten. Man muss sich ernsthaft fragen, welches Vertrauen sie noch in die "Führungskräfte" dieser Partei setzten sollten, wenn es offensichtlich bereits an der Basis -auf örtlicher Ebene- mit Lug und Trug zugeht.
Ich mag es einfach nicht glauben, "dass sich Dr. Scherbel dies antat". Dass er sogar in zwei Fällen wegen des Tatbestandes der Wahlfälschung verurteilt wurde, macht die Sache noch pikanter.
Ist das Wahnsinn oder steckt da mehr dahinter? Es wird Zeit, dass die Karten auf den Tisch gelegt werden.
Scherbel muss ungestraft bleiben
"Dort, wo man kandidiere, wohne man auch, dazu gäbe es eine klare Rechtsprechung".
Sowohl auch unsere geehrte Oberbürgermeisterin Frau Cornelia Petzold Schick kanditierte in Bruchsal trotz ihrem zur Wahl eingetragenen Wohnort Ettlingen.
Die Bürger Bruchsals, haben mit Ihren Stimmen eindeutig bewiesen wen sie im Gemeinderat haben wollen, Herrn Dr. Scherbel
Mit freundlichem Gruß
Die Patienten
Verbotsirrtum
Handelt es sich hier um einen vermeidbaren oder unvermeidbaren Verbotsirrtum? Da Dr. Scherbel bestraft wurde, offensichtlich um einen vermeidbaren. Aber warum spricht der Richter dann von "Vorsatz"? Bezüglich der Vermeidbarkeit oder bezüglich des Tatbestands? Oder liege ich mit meinen Überlegungen als Nichtjurist ganz falsch?
Ernst-hafter Gedächtnisverlust
Heute lohnt sich das Lesen der Bruchsaler Rundschau.
Hier wird berichtet, dass der derzeitige FDP-Landtagskandidat Ernst beim Scherbelprozess schwerwiegende Gedächtnislücken offenbarte.
Wenn man es so sehen will, erscheinen einem die Aussagen der Zeugen wie das Winden der Regenwürmer in der Dose des Anglers.
Scherbengericht...
Gut, dass die Sache endlich juristisch geklärt wird, wenn auch wohl noch nicht endgültig, ggf. werden ja Rechtsmittel eingelegt.
Was mich stutzig macht: Es wird geurteilt, man weiss aber wieder nicht wo sich Herr Scherbel aufgehalten hat, es bleiben sogar Fragen offen??? Warum dann so schnell ein Urteil???
Verbotsirrtum
Der von Waldemar Z. gestellten Frage muß ich mich anschließen.
Wie kann ich mich vorsätzlich irren?
Mein Verstand sagt mir, daß das nicht geht, aber vielleicht haben die Juristen da ein anderes Verständnid für die Begriffe Irrtum und Vorsatz.