Am kommenden Dienstag beginnt der Prozess gegen Jörg Tauss
Am 18. Mai beginnt nach über einem Jahr vor dem Landgericht Karlsruhe gegen mich das Strafverfahren "wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material".
Wegen zahlreicher Anfragen haben meine Rechtsanwälte die nachstehende Pressemitteilung herausgegeben. Ich bitte sehr um Verständnis, wenn ich persönlich vorab keine weiteren Mitteilungen mache und mich auch bis zu einer Urteilsverkündung, voraussichtlich am 28. Mai, nicht selbst zum Verfahren äußere.
Schon heute danke ich aber ALLEN, die sich vom bisherigen Rummel um meine Person nicht anstecken liessen. Ich danke insbesondere der Piratenpartei. Sie war die einzige politische Kraft, die geschlossen den Mut hatte, sich gerade im Wahlkampf auch in meinem Fall zur Unschuldsvermutung als einem der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates zu bekennen. Dies war nicht immer einfach. Denn leider wurde politisch und medial oft versucht, nicht nur mich, sondern im Rahmen der "Zensursula"- Auseinandersetzung des letzten Jahres, auch die Piraten insgesamt in eine "Kinderpornoecke" zu drängen.
Ich bin mir aber sicher, dass das konsequente Eintreten für Bürgerrechte und rechtsstaatliche Grundprinzipien auf Dauer mehr Respekt abnötigt, als das in entscheidenden Phasen meines Immunitätsverfahrens im Deutschen Bundestag leider zu beobachtende feige Wegducken einer Mehrheit von rotschwarzgelbgrünlinken "Kollegen".
Pressemitteilung
Vom nächste Woche beginnenden Hauptverfahren gegen Jörg Tauss sind aus Sicht der Verteidigung in der Sache keine Überraschungen zu erwarten. Ob es daher überhaupt der angesetzten fünf Verhandlungstage bedarf, bis das Gericht zu seiner Überzeugung gelangt, bleibt abzuwarten. Ein „Programm" für diese Tage ist bislang nämlich im Wesentlichen nur für den ersten Hauptverhandlungstag vorgesehen. Denn den „Besitz" einer recht geringen Menge kinderpornographischen Materials hat Jörg Tauss nie bestritten. Es geht im Kern somit, wie bislang, nur noch um die Frage, ob er zu diesem Besitz ausnahmsweise berechtigt war, wie es das Gesetz vorsieht, weil er sich damit als damals für das Thema zuständiger Experte in beruflicher Zuständigkeit als Abgeordneter befasst hat und ob ihm das Gericht das auch glaubt. Schließlich ob er sich, selbst wenn nicht, hinsichtlich dessen ggfs. in einem Irrtum befand, der strafbefreiend wirkt.
Die Staatsanwaltschaft hat während der Ermittlungen - wie in anderen Fällen prominenter Verdächtiger in den letzten Monaten auch - eine Menge unternommen, um Jörg Tauss einem Urteil durch die Öffentlichkeit zuzuführen. Diese schädliche „Litigation-PR" hat zu seiner Vorverurteilung geführt und bewirkt, dass es für sein künftiges Leben auf das Urteil des Gerichtes kaum noch ankommt. Auch das wird das Gericht sicherlich zu berücksichtigen haben. Denn ohne das von der Staatsanwaltschaft selbst beförderte „besondere mediale Interesse" hätte das Verfahren auch schon vor dem Amtsgericht verhandelt werden können - wo es angesichts des tatsächlichen Vorwurfs sonst auch gelandet wäre. Auf keinen Fall wird das Ergebnis der Hauptverhandlung auch im Nachhinein nicht das mediale Feuerwerk rechtfertigen können, das die Staatsanwaltschaft über Jörg Tauss abgebrannt hat.
Jan Mönikes, Berlin Michael Rosenthal, Karlsruhe
Rechtsanwälte
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Kommentare
Bitte eine Runde Mitleid für
Bitte eine Runde Mitleid für Herrn Tauss!
Langsam wird's langweilig. Nein, es nervt schon. Warten wir das Urteil ab und reden dann weiter.
Nun...
... ungeachtet des Urteils hat Herr Tauss aber Recht: es ist ein Unding, dass Staatsanwaltschaften gezielt Informationen (auch falsche) herausgeben, und wer weiß, vielleicht auch die ein oder andere Gegenleistung dafür erhalten?
Vermutlich hat so mancher Staatsanwalt ein großes Geltungsbedürfnis, und da kommt ein MdB natürlich gerade recht, um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen. Wenn dieser MdB dann auch noch in der "falschen Partei" ist, brauchte man kein Genie zu sein um voraus zu sehen, dass diese ganze Angelegenheit auch politisch ausgeschlachtet werden würde (siehe völlig unnötige Aufhebung der Immunität kurz vor Ende der Legislaturperiode bzw. kurz vor der Bundestagswahl). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...