Das aktuelle SEPA Projekt in Bruchsal
Schlamperei oder Vorsatz?
An dieser Stelle wurde bereits vor vielen Monaten die Frage gestellt, ob eigentlich überhaupt ein Mitglied des Gemeinderates den Projektvertrag der Stadt Bruchsal mit der Firma SEPA vollumfänglich gesehen oder vielleicht sogar gelesen hat. Dieser Vertrag beinhaltet nämlich auch eine Altlastenklausel, die uns im Originalwortlaut vorliegt und die, sollte sie als einzige Bestimmung im Rahmen dieses Vertrages die Altlastenthematik regeln, wahrlich politischen Zündstoff in sich trägt.
Der Wortlaut der uns vorliegenden Klausel läßt nämlich vermuten, dass bei der Gestaltung des Kaufvertrages mit der SEPA von Seiten der Stadt zumindest geschlampt wurde. Sowohl Stadtverwaltung als auch SEPA haben in mehreren Gesprächen mit Bruchsaler Medien, beispielsweise mit der Bruchsaler Rundschau, Ausgabe vom 19. Oktober 2010, den gesamten Vorgang als völlig normal dargestellt. Dies gibt dieser Angelegenheit eine besondere Brisanz.
Nach den seit kurzem Bruchsal.org vorliegenden Unterlagen haben die Vertragsparteien, also Stadt Bruchsal und SEPA, vereinbart, dass die höheren Kosten, die für den Fall entstehen, dass der Boden höher als Z 1.2 belastet ist, „d.h. diejenigen, die über Kosten bei LAGA bis zu Z 1.2 (Sowieso-Kosten) hinausgehen - der Grundstückseigentümer bis zu einer Höhe von 850.800,00 Euro" trägt. „Der Umfang der durch den Verkäufer ... zu tragenden Kosten ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf einen Maximalbetrag von 850.800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer." Für die darüber hinausgehenden Kosten wurde hälftige Kostenteilung vereinbart.
Hier der Originalwortlaut der Altlastenklausel im SEPA Vertrag:
„Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass eine Verunreinigung des Bodens des Kaufgegenstands und des unter dem Kaufgegenstand fließenden Grundwassers nicht auszuschließen ist. Werden aus diesem Grunde Maßnahmen zur Untersuchung, Sicherung oder Sanierung einer Boden- oder Grundwasserverunreinigung notwendig, oder übersteigt die Schadstoffkonzentration des im Zuge der Baumaßnahme auszuhebenden Bodenmaterials und des bei der Durchführung der Abbruchmaßnahmen entstehenden Bauschutts den Zuordnungswert LAGA Z 1.2 und sind deshalb höhere Kosten aufzuwenden, um das Bodenmaterial und/ oder den Bauschutt zu verwerten, insbesondere einzubauen oder zu entsorgen als bei der Verwertung oder Entsorgung von Bodenmaterial und Bauschutt mit den Zuordnungswerten LAGA Z 0 bis 1.2, so trägt diese höheren Kosten - d.h. diejenigen die über Kosten bei LAGA bis zu Z 1.2 (Sowieso-Kosten) hinausgehen - der Grundstückseigentümer bis zu einer Höhe von 850.800,00 €. Dies gilt auch, wenn das Grundwasser im Zuge einer Wasserhaltungsmaßnahme abgereinigt werden muss für die Reinigung.
Anfallende Kanalgebühren hat der Käufer zu tragen. Der Verkäufer trägt die Kosten einer etwa erforderlichen Beseitigung und Entsorgung von durch Schadstoffe kontaminierten Gebäudeteilen.
Der Umfang der durch den Verkäufer gemäß den vorstehenden Regelungen zu tragenden Kosten ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf einen Maximalbetrag von 850.800,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus gehende Kosten tragen die Parteien jeweils zu Hälfte. Der Käufer trägt die Kosten für erforderliche Grundwasserabsenkungen und hierfür notwendige gutachterliche
Beurteilungen."
Dieser Vertragsteil wurde, wie mehrfach von verschiedenen Seiten berichtet wurde, dem Gemeinderat bei der Entscheidung über das SEPA-Projekt, wie es mittlerweile heißt „versehentlich", nicht vorgelegt.
Wer kannte die Vertragsklausel zu den Entsorgungskosten?
Dem widerspricht der Vorsitzende der CDU Fraktion im Bruchsaler Gemeinderat, Herr Holoch in einem Blogeintrag, wo er schreibt:
„Der Gemeinderat kannte zum Zeitpunkt seiner Abstimmung über die Kaufverträge sowohl die Vertragsklausel über die Übernahme von Entsorgungskosten für verunreinigtem Boden größer als Z1.2, als auch das Gutachten, das eine solche Verunreinigung verneint.
(Das war einer der Aspekte, die den ein oder anderen Stadtrat damals veranlasst hat, mit "Nein" zu stimmen.)"
Die erste Frage die sich nun stellt ist die, wie es denn nun wirklich war, lag der Vertrag, insbesondere aber diese Altlastenklausel allen Mitgliedern des Gemeinderates vor bzw. bei der finalen Abstimmung vor oder nicht? Ich denke, das ist sehr einfach dadurch zu klären, dass man die damaligen Gemeinderäte hierzu befragt, bzw. diese hierzu unaufgefordert Stellung nehmen um Licht ins Dunkel zu bringen und ungerechtfertigten Mutmaßungen den Nährboden zu entziehen. Möglicherweise hatte Herr Holoch ja Kenntnis von der Klausel in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender der CDU Gemeinderatsfraktion.
Sollte die Klausel vorgelegen haben, dann bin ich entsetzt darüber, dass KEIN Gemeinderat hiergegen im Protokoll Widerspruch erhoben hat, denn der Wortlaut dieser Klausel läßt nur den Schluss zu, daß hier der Kaufpreis über die Altlastenklausel künstlich reduziert werden sollte.
Sollte die Klausel allerdings NICHT vorgelegen haben, da sie „VERSEHENTLICH" von der Verwaltung nicht vorgelegt wurde, dann drängen sich weitere Fragen auf, von denen ich einige hier auflisten möchte:
1. Kann es wirklich passieren und folgenlos bleiben, dass eine Stadtverwaltung ihrem Gemeinderat einen Vertragspassus mit einem solchen Finanz-Risiko „versehentlich" vorenthält?
2. Warum wurde im Vertrag mit der SEPA nicht vereinbart, dass die Stadt Bruchsal bei der Entsorgung des Bodenmaterials mitwirkt? Dann hätten wir heute wenigstens genaue Kenntnis darüber, was in welcher Menge entsorgt werden mußte.
3. Warum wurde im Vertrag mit der SEPA nicht vereinbart, dass die SEPA die entstehenden Kosten durchgängig transparent der Stadt Bruchsal nachzuweisen hat?
4. Warum wurde ein Maximalbetrag von 850.800 Euro vertraglich festgeschrieben zuzüglich Umsatzsteuer? Üblicherweise wird bei Grundstückskäufen für solche Risiken eine Minderung des Kaufpreises vereinbart. Dadurch erspart sich die Kommune zumindest die Umsatzsteuer (die Kommune ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt; Grundstückskäufe und -verkäufe sind umsatzsteuerbefreit).
5. Hätte der Gemeinderat dem SEPA-Projekt zugestimmt, wenn ihm dieses „versehentlich verheimlichte" Risiko von 850.800,00 € bekannt gewesen wäre?
6. Warum ist bei der Akteneinsicht durch den Gemeinderat -sofern eine solche stattgefunden hat- dieser Passus nicht aufgefallen?
7. Nach Angaben der Bruchsaler Rundschau sagten beide Vertragsparteien "voneinander unabhängig, man habe ursprünglich jeweils mit Entsorgungskosten von rund 50.000 Euro gerechnet." Warum wurde dann ein Maximalbetrag von EUR 850.800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vertraglich vereinbart?
8. Warum beschwerte sich bis heute kein einziges Mitglied des Gemeinderates öffentlich über diese unsägliche Schlamperei? Ob mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit: der Gemeinderat wurde hinters Licht geführt und nimmt dies widerspruchslos hin.
Bei zahlreichen dieser Fragen, insbesondere bei den Fragen Nr. 1 bis 4, drängt sich jedenfalls für den aussenstehenden Beobachter auf, nach der Verantwortung der Leiter des Bauamtes und des Rechtsamtes der Stadt Bruchsal für solche Regelungen zu fragen. Da beide noch immer diese Position innehaben, können sie sicherlich in Abstimmung mit ihrer Chefin, der Oberbürgermeisterin, umfassend zur Klärung dieser Fragen beitragen. Bestenfalls hat man Anordnungen von ganz oben befolgt, ansonsten liegt nur der Schluss nahe, dass man überfordert war.
Ob uns, den Bürgern der Stadt Bruchsal, die all dies - und noch vieles mehr - bezahlen müssen, irgendjemand diese Fragen beantworten wird? Man darf gespannt sein...
Weitere Informationen in diesem Zusammenhang:
03. Oktober 2010: Bruchsal kontaminiert - die Frage stellt sich nur wo genau...
03. Oktober 2010: Bruchsal kontaminiert
01. Oktober 2010: FDP zu Dolls Aussage: „Das Vorhaben kostet die Stadt keinen Euro!"
30. September 2010: Bruchsal total kontaminiert?
28. September 2010: Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 28. September 2010
10. September 2010: Der offene Brief an die Stadtverwaltung Bruchsal
30. Dezember 2009: Die neuesten Enthüllungen zu SEPA
Nachträgliche Ergänzung, 13. Dezember 2009: Altschlamm, Morast und Gift in Bruchsal
Artikel in der Bruchsaler Rundschau vom 19. Oktober 2010:
Prozessrisiko "gestörter Baubetrieb" / OB Petzold-Schick und Amtsleiter verteidigen Vergleich und Grundstücksvertrag:
Anlagen:
LAGA Hinweis Link: http://www.enius.de/labor-laga-boden.html
LAGA: Technische Regeln:
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Kommentare
verunreinigt aber mit was und warum?
Mit was war der Boden denn eigentlich belastet? Woher stammen diese Belastungen?
Ich denke auch dies wären Fragen, die zumindest die direkten Nachbarn interessieren dürften, da sie vermutlich die gleichen Belastungen im Garten (soweit dort noch Gärten existieren) haben.
Aber auch alle anderen Bruchsaler dürften dies wohl wissen dürfen. Wäre gar der Verzehr von von eigenem Gemüse/Obst schon zu gefährlich/ungesund?
Verantwortlich - "die Stadtverwaltung"? -
für die korrekte und vollständige Vorlage aller entscheidungsrelevanten Unterlagen an den Gemeinderat waren der damalige Oberbürgermeister Bernd Doll, sein ständiger Vertreter, der damalige und inzwischen von diesem Gemeinderat erneut gewählte Bürgermeister Hockenberger und der damalige Hauptamtsleiter Otto Ihle.
Beteiligt waren ferner der Leiter des Rechtsamtes, Wolfgang Raue und Willi Guth - beide noch im Amt und in gleicher Position tätig.
Noch Fragen, Bruchsaler?
Lesen!
http://www.bruchsal.org/story/altschlamm-morast-und-gift-bruchsal
Verunreinigt?
Hallo Herr Ertel,
zumindest Arsen finden Sie überall in der Nähe der Saalbach,
zu sämtlichen Baugebieten in deren Nähe (Bleiche etc) gab es Gutachten, die sie bei der Stadt sicherlich einsehen können und aus denen hervorgeht, dass die Belastung geogenen Ursprungs ist.
Deswegen ist Verunreinigung in meinen Augen auch das falsche Wort,
das Arsen war schließlich vor uns Menschen da.
Um es mal etwas drastisch zu sagen:
Das Zeug liegt da schon seit Millionen Jahren, nur seit ca. 30 Jahren können wir solche Kleinstmengen auch messen, und wo eine Messung möglich ist, ist in Deutschland auch ein Grenzwert nicht weit. Für mich ist es ein Symptom einer überregulierten Wohlstandsgesellschaft, dass wir es uns leisten für die Entsorgung solcher Böden hunderttausende von Euro zu investieren.
Aber ich möchte auch nichts verharmlosen: Die oben genannten Gutachten raten vom Anbau von Nutzpflanzen in den obigen Gebieten ab. Letztlich müssen Sie sich ihr Urteil selber bilden. Solang Sie sich nicht komplett aus dem eigenen Garten ernähren, sollten etwas eigenes Obst o.ä. aber nicht schaden.
Noch zwei allgemeine Anmerkungen zum Artikel:
Bei aller Aufregung um den SEPA-Schlamm und angebliche Schlamperei:
1. Wenn man so ein großes Projekt will, muss man auch mit gewissen nicht vorhersehbaren Mehrkosten rechnen. Ich glaube nicht, dass bei den per se zu hohen Kosten eine halbe Million mehr oder weniger einen Gemeinderat umgestimmt hätte.
2. Betrachten Sie die Problematik bitte auch mal aus Käufersicht: Die Stadt will Ihnen verseuchten Grund und Boden für gutes Geld verkaufen und Sie sollen die unabwägbaren Entsorgungkosten desselben selbst tragen. Klingt nicht besonders fair, oder?
MPK
Lieber MPK: Leider
Lieber MPK: Leider unbekannterweise nur eine ganz naive Frage:
Warum hat man im Vertrag eine Altlasten-Summe von etwas mehr als 800.000 € festgelegt, die man dem Gemeinderat auch noch "versehentlich" vorenthielt, wenn man, wie Stadtverwaltung und SEPA post festum gemeinsam erklären, damals von einem Risiko von maximal etwa 50.000 € ausgegangen war? Das geht in meinen dummen Schädel einfach nicht hinein. Und nicht nur in meinen. Ich erwarte Aufklärung! Nicht von Ihnen, von den dafür Zuständigen.
Ihre übrigen Erklärungen finde ich hingegend sehr erhellend und wohltuend. Generationen haben ihr Obst und Gemüse auf arsen-verseuchtem Grund angepflanzt. Auch meine Eltern hatten nach dem Krieg zwischen Seilersbahn und Klostergasse einen Obst- und Gemüsegarten gepachtet, aus dessen Erträgen wir uns ernährten. Offensichtlich hat es uns nicht sonderlich geschadet. Diejenigen, die jetzt dort ein Häuschen bauten, mussten das Erdreich möglicherweise teuer entsorgen. Auch das geht in meinen dummen Schädel nicht hinein. In dieser Sache erwarte ich aber keine Aufklärung.
Dürfen die das? Klar doch!
Die gestellten Fragen werden wohl NIE beantwortet werden, denn Grundstücksgeschäfte werden, um "das berechtigte Interesse" eines Käufers zu wahren, in Bruchsal wohl grundsätzlich in nicht öffentlicher Sitzung besprochen:
§ 35 (1) Gemeindeordnung Baden-Württemberg:
Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand
entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu
behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden…..
Veröffentlichte Kommentare:
Unter berechtigten Interessen einzelner sind alle rechtlich geschützten oder anerkannten Interessen zu Verstehen (z.B. Vermeidung des Bekanntwerdens persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse, die sich auf das Fortkommen oder die Wertschätzung nachteilig auswirken können).
Dabei kommt es nicht auf Wünsche oder Vorstellungen der von der Verhandlung berührten Personen an, vielmehr muss nach allgemeiner vernünftiger Abwägung ein Schutzbedürfnis gegeben sein.
Es ist. z.B. nicht zulässig, alle Grundstücksangelegenheiten schlechthin auf den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zu setzen. Beim Kauf eines Grundstücks vom Land oder bei der Vergabe von Bauplätzen zu einem bereits bekannten allgemein festgelegten Preis ohne Prüfung der wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse der Bewerber muss öffentlich verhandelt werden.
Es sind insbesondere öffentlich zu behandeln: Grundstücksveräußerungen, es sei denn, dass persönliche und private Umstände entgegenstehen oder die Gefahr einer Bodenspekulation besteht, Vergabe von Leistungen, ausgenommen bei Fragen der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
der Bewerber, Satzungen, insbesondere Bebauungspläne.
In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass schwierige Angelegenheiten, die öffentlich zu verhandeln sind, in einer nichtöffentlichen Sitzung (des Gemeinderates) vorbehandelt und dann in einer weiteren Sitzung öffentlich erledigt werden. Eine nichtöffentliche Vorberatung durch
den Gemeinderat widerspricht der klaren Regelung des § 35. 1 (Nichtöffentliche Vorberatung in den Ausschüssen ist o.k. – nur im Gemeinderat ist dies unzulässig.) Ob die Voraussetzungen für nichtöffentliche Verhandlung gegeben waren, unterliegt in vollem Umfange der gerichtlichen Nachprüfung.
Die Bruchsaler Rundschau schreibt, dass über den Kaufpreis selbst Stillschweigen vereinbart wurde, Guth und Raue aber versicherten, dass trotz Abzuges der 225.000 dies ein gutes Geschäft gewesen sei.
Die Stadtverwaltung und die von uns gewählten Gemeinderäte werden wohl aufgrund der von ihnen so definierten "Rechtslage" (das berechtigte Interesse einzelner) darauf beharren, dass die Vertragsinhalte und die Beratungsergebnisse nie veröffentlicht werden.
Ja haben die denn alle keinen A... in der Hose?
Bodenbelastung
Ich erinnere mich an zwei Gärtnereien, die entlang des Anna- bzw. Saalbachs jahrzehntelang ihre Produkte anbauten: Die Gärtnerei Fink beim Annabach und die Stadtgärtnerei an der Bergstraße direkt neben dem Saalbach. Damals schien Arsenbelastung kein Thema zu sein. Auch nicht für die vielen Anwohner beider Bäche, die heute noch ihre Gärtchen pflegen. Was die neuen Baugebiete zwischen Seilerbahn, Klostergasse und Hans-Thoma-Straße betrifft: Ich habe in den letzten Jahren nie gesehen, daß dort Erde entsorgt wurde. Sind diese Gebiete nicht belastet? Dann müßte sich das Arsen nur im inneren Stadtgebiet angesammelt haben.
Baugebiet Bleiche belastet
Natürlich sind diese Gebiete belastet. darüber wurde auch, meine ich mich erinnern zu können, berichtet. Aber das interessiert ja niemanden.
Die Erde wurde auch nicht ausgetauscht, sondern abgedeckt - durch "gute" Erde.
Tief graben darf man da nicht. Die Häuser dort haben ja auch keine Keller - oder? Wegen des hohen Grundwasserpegels? Wenn ja - wie praktisch.
Keinen A... in der Hose?
@ Gast von heute, 10:01 Uhr:
Weder A... noch E..r!
Das gilt aber auch für die sogenannte "Kommunalaufsichtsbehörde", das Regierungspräsidium in Karlsruhe - an seiner Spitze der "spröde Redner" Dr. Kühner.
Arsen nur im inneren Stadtgebiet?
Im Bebauungsplan der Bleiche heisst es ganz deutlich:
"(6) Auf unbebauten und unbefestigten Flächen bebauter Grundstücke ist Oberboden zu gewährleisten, der die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze einhält. Oberboden der die geforderten Prüfwerte nicht einhält, muss ca. 40-60 cm stark überdeckt werden."
Ferner heisst es in der Anlage zum Bebauungsplan:
"5. Umwelttechnische Baugrundbeurteilung
Arsen-, Schwermetall und sonstige Schadstoffe wurden im Boden des Plangebiets festgestellt. Es wird explizit auf die umwelttechnischen Gutachten der Ingenieurgesellschaft Geyer Hettler Joswig vom 20.09.01 sowie vom 16.10.2003 verwiesen.
6. Bodenaushub
Derschadstoffhaltige anfallende Bodenhaushub ist auf dem Plangelände wiederzuverwenden. Es ist in der Regel von der Erfordernis einer ca. 0,4m bis 0,6m starken Deckschicht aus unbelasteten Material auszugehen. Es wird explizit auf die umwelttechnischen Gutachten der Ingenieurgesellschaft Geyer Hettler Joswig vom 20.09.01 sowie vom 16.10.2003 verwiesen."
Die Ingenieurgesellschaft Geyer Hettler Joswig hat festgestellt, dass im Bereich des ehemaligen Nutzgartens in der Bleiche die höchsten Belastungen mit Arsen (88 mg/kg), Blei (160 mg/kg) und Zink (332 mg/kg) vorliegen. Die Prüfwerte der BBodSchV für Arsen liegen für Kinderspielplätze bei 25 mg/kg und bei Wohngebieten und Nutzgärten bei 50 mg/kg. Die Werte für Blei und Zink liegen über den Vorsorgewerten der BBodSchV, aber unter den Prüfwerten, soweit diese gelten. Grundsätzlich soll möglichst kein Boden abgefahren werden. Im Unterboden gibt es höhere Arsengehalte. Deshalb ist ein Durchmischen von Ober- und Unterboden zu vermeiden. Im Bereich der Kinderspielflächen sollte vorsorglich nur unbelastetes, externes Bodenmaterial eingebaut werden.
Es ist aus meiner Sicht zu vermuten, dass im Baugebiet Seilersbahn ähnliche Regelungen im Bebauungsplan enthalten sind.
Stadtbahn contra Sepa
Ein Aufatmen geht durch gewisse Bruchsaler Stadtverwaltungskreise: Gott sei Dank - die haben ein neues Thema gefunden - die Stadtbahn!
Wir sind fürs Erste mal 'raus...