Abfallgebühren bleiben stabil | Anruf-Sammeltaxi wird um 1 EUR teurer
Kreis Karlsruhe. Auch 2012 wird es keine Erhöhung der Abfallgebühren geben, und das, obwohl die Kosten weiter angestiegen sind. Dies nahm der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vom 1. Dezember in Karlsbad zur Kenntnis und stimmte der entsprechenden Gebührenkalkulation zu. Möglich wurde dies, weil Überschüsse zur Verfügung standen, die zur Stabilisierung der Abfallgebühren eingesetzt wurden. Auf rund 34,9 Millionen Euro werden sich insgesamt die gebührenfähigen Kosten im Bereich der Abfallwirtschaft belaufen. Die Einnahmen aus dem Bereich „Haus- und Gewerbeabfallentsorgung“ werden aber um 3,14 Millionen Euro und im Bereich „Kreiserddeponie“ um 55.000 Euro unter den tatsächlichen Kosten liegen. Die Differenz von rund 3,2 Millionen Euro soll aus den Überschüssen gedeckt werden. Mit seinen Abfallgebühren liegt der Landkreis Karlsruhe im landesweiten Vergleich im Mittelfeld, wobei Landrat Dr. Christoph Schnaudigel darauf hinwies, dass mit der Wertstofftonne, der Sperrmüllabfuhr und zahlreichen Wertstoffhöfen und Grünabfallsammelstellen den Einwohnern viele komfortable Leistungen angeboten werden, für die andernorts zusätzliche Gebühren erhoben werden. Für das Jahr 2013 werden nur noch wenige Überschüsse zur Verfügung stehen, so dass die angebotenen Leistungen und die Kosten hinterfragt werden müssen, wenn die Abfallgebühren weiter stabil bleiben sollen. Für die künftige Gebührenentwicklung spielt auch die geplante Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eine wichtige Rolle, deren neue Vorgaben sich in den nächsten Jahren erheblich auf die Abfallwirtschaft im Landkreis und damit auf die Abfallgebühren auswirken können. Der Landrat wies darauf hin, dass aus kommunaler Sicht besonders bedenklich sei, dass mit dem neuen Gesetz gewerbliche Sammlungen von Wertstoffen bei privaten Haushalten erheblich erleichtert werden sollen und dadurch die Wertstoffe der öffentlichen Abfallwirtschaft verloren gehen. Die damit erzielbaren Erlöse werden dann nicht mehr über die Abfallgebühren des Kreises den privaten Haushalten zu Gute kommen, die diese Wertstoffe getrennt gesammelt haben. Im Landkreis macht dies etwa eine Million Euro aus, die dann in der Gebührenkalkulation als Einnahme fehlen werde. Dies sei ein großes wirtschaftliches Risiko, weshalb es sinnvoll ist, für 2012 die bisherige Verteilung der Jahres- und Leistungsgebühren beizubehalten, um zusätzliche Deckungsrisiken zu vermeiden. Sobald die Auswirkungen der Gesetzesnovelle endgültig absehbar sind, werde die Verwaltung Vorschläge erarbeiten.
Wo sich die Einrichtung von festen Buslinien nicht rentiert wie zum Beispiel an schwach frequentierten Abenden oder Wochenenden sind im Landkreis vor dem Hintergrund des Schutzes von Jugendlichen mehrere Anruf-Sammeltaxi-Linien eingerichtet. Die Fahrzeuge kommen auf telefonische Anforderung und bieten den Vorteil, dass die Fahrgäste bis nach Hause gefahren werden. Seit dem Jahr 2002 wird dafür unverändert ein Tarif von 2,00 EUR verlangt, bzw. ein Komfortzuschlag von 1,00 EUR bei Vorliegen einer KVV-Fahrkarte. Nachdem sich der Zuschussbedarf im Laufe der Jahre stetig erhöht hat, beschloss der Kreistag nun eine Fahrpreiserhöhung von 1,00 EUR. Klarheit schaffte der Kreistag im Bereich der Einrichtung neuer ÖPNV-Angebote: wie bereits bei der Einrichtung von Buslinien üblich sollen künftig alle neue Angebote in einem einjährigen und von der beantragenden Kommune finanzierten Probebetrieb im Hinblick auf die Akzeptanz und die Auswirkung auf bereits bestehende andere ÖPNV-Angebote untersucht werden. Vor dem Hintergrund der vom Landkreis bezuschussten Betriebskosten für den ÖPNV in Höhe von derzeit 8,0 Mio EUR pro Jahr sollen auch vorhandene, aber möglicherweise kaum noch angenommene Linien auf den Prüfstand gestellt werden; dies geschieht vor allem im Hinblick auf die sich in absehbarer Zeit unter anderem wegen der Ersatzbeschaffung von Stadtbahnfahrzeugen voraussehbar ansteigenden Kosten. Kostenerhöhungen von über 100.000 EUR, so beschloss der Kreistag, genehmigt künftig der Verwaltungsausschuss.
Schließlich änderte der Kreistag die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Dies wurde notwendig, nachdem diese Leistungen künftig aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung finanziert werden. Um bis zu 180.000 EUR kann der Landkreishaushalt dadurch entlastet werden.
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