„Gesunde“ Lebensmittel
Schwarztee von Lipton soll die Konzentrationsfähigkeit fördern, Kinderschokolade von Ferrero das Wachstum und der Trinkjoghurt von Yakult die Immunabwehr stärken. Doch da die wissenschaftlichen Beweise für Aussagen wie diese fehlen, dürfen die Hersteller sie ab Ende des Jahres 2012 laut Health-Claims-Verordnung nicht mehr verwenden. Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt die neuen Vorgaben, sieht aber noch viele verbraucherunfreundliche Lücken und sogar Risiken.
Durch fehlende Höchstmengen droht eine Überdosierung.
In der Verordnung sind nach wie vor keine Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln festgelegt. Das bedeutet, dass Verbraucher über die vielen angereicherten Lebensmittel eine Überdosis an einzelnen Mikronährstoffen aufnehmen können. So ist besonders der Zusatz von Eisen bei Kinderlebensmitteln umstritten und mit Risiken verbunden. Schon mit einer Portion von 50 Gramm Frühstückscerealien Nestlé cini Minis und einem 0,25-Liter-Glas Rotbäckchen Klassik Saft nehmen Kinder zwischen 7 und 9 Jahren das Eineinhalbfache ihrer empfohlenen Tagesdosis an Eisen auf. Selbst für Erwachsene lehnt das Bundesinstitut für Risikobewertung seit Jahren den Zusatz von Eisen in allen Lebensmitteln ab.
Kalorien- und Zuckerbomben können weiterhin mit Gesundheitsnutzen verkauft werden.
Trotz neuer Health-Claims-Verordnung erfahren Verbraucher nichts über das Nährwertprofil eines Produkts. „Die Profile sollen eigentlich verhindern, dass Hersteller Lebensmitteln mit einem hohen Zucker- oder Fettgehalt durch den Zusatz von Vitaminen oder Ähnlichem ein gesundes Image verpassen können“, so Karin Riemann-Lorenz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Sie sind seit Jahren überfällig, werden aber von der Lebensmittelindustrie mit allen Mitteln bekämpft.“ So enthält das Nesquik Kakaogetränkepulver zwar laut Hersteller ,viel Calcium’, aber gleichzeitig 76 Prozent Zucker. Die Feel Good-Kaubonbons der Marke Das Gesunde Plus von dm wiederum sollen helfen, die Verdauung zu regulieren, enthalten aber pro Bonbon auch einen Würfel Zucker, was 40 Prozent des Gewichts entspricht.
Hersteller bringen unnötige Produkte zu überhöhten Preisen auf den Markt.
Die meisten laut EU-Verordnung auch weiterhin zugelassenen Gesundheitsangaben beziehen sich auf Nährstoffe, mit denen die Menschen in Deutschland ausreichend versorgt sind. Dazu zählt zum Beispiel Vitamin C, das vielen Lebensmitteln im Gießkannenprinzip zugesetzt wird. „Nur weil Produkte mehr Vitamine oder Mineralstoffe, mehr Fettsäuren oder Ballaststoffe enthalten, werden sie nicht gesünder. Das große Angebot an frischem Obst und Gemüse, an Milchprodukten und vielem mehr ist ausreichend, um den Nährstoffbedarf zu decken“, erklärt Riemann. Darüber hinaus werden die sogenannten Functional Foods – selbst wenn sie nur geringe Mengen an preiswerten synthetischen Vitaminen enthalten – in der Regel zu deutlich höheren Preisen angeboten.
Nur 222 von rund 4.000 gesundheitsbezogenen Werbeaussagen wurden bislang von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als erwiesen eingestuft und damit zugelassen, immerhin 1.600 hat die EFSA als wissenschaftlich nicht haltbar abgelehnt.
Was Verbraucher über Lebensmittel mit Gesundheitsangaben wissen sollten und welche Fallen im Supermarkt auch trotz der neuen Verordnung noch lauern, hat die Verbraucherzentrale Hamburg mit zahlreichen Produktbeispielen auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de zusammengestellt.
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