Östringen: Gericht verurteilt FDP Stadtrat

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Mildes Urteil für einen Denunzianten
Donnerstag, 8. Dezember 2011 - 15:43

Das Östringer Stadtratsmitglied und stellvertetender Vorsitzender des FDP Vorderer Kraichgau Harald Tuscher wurde wegen Falschaussage verurteilt.

Das Urteil fiel auffallend milde aus. Die Richterin Regina Hintermayer begründete Ihr Urteil damit, dass Harald Tuscher als stellvertetender Ortsvorsitzender schützend und selbstlos seine helfenden Hände über  seinen FDP Ortserband halten wollte, um mit der telefonischen Anzeige beim Oberstaatsanwalt Rehring gegen Jochen Bederke die Urkundenaffäre zu beenden. Tuscher tat dies ohne Beweise. Einfach so.  

Die Richterin Regina Hintermayer übersah bei Ihrem Urteil dass Harald Tuscher zum Zeitpunkt der Tat gar nicht stellvertetender Ortsvorsitzender war. Die Möglichkeit diesen Posten in der FDP zu erhalten, hatte er erst durch seine Tat. Nachdem er zusammen mit den FDP Stadträten Klaus Heinzmann und Gerhard Pfeiffer einen Antrag zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung zur Neuwahl der Östringer FDP Vorstandschaft stellte, war sein Weg frei. Harald Tuscher begründet am Abend der  Mitgliederversammlung die Neuwahlen damit, dass man Konsequenzen aus der Urkundenaffäre ziehen müsste und Jochen Bederke „weg müsste“. Dabei ging Harald Tuscher gnadenlos und mit eiskaltem Kalkül vor.  Er hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht instrumentalisiert. Er ist mitverantwortlich, dass unschuldige Personen verfolgt wurden. Es kam zu Hausdurchsuchungen bei der Schriftführerin und dem stellvertretenden Vorsitzenden.  Harald Tuscher trug dazu bei das Ansehen der einzelnen Vorstandsmitglieder durch den Dreck zu ziehen und schädigte dadurch massiv dessen Ruf in der Öffentlichkeit.

Die Richterin Hintermayer teilte in ihrer Urteilsverkündung ausserdem mit, dass Harald Tuscher nicht verurteilt wird, weil er den Ortsvorsitzenden angezeigt hat, sondern weil er dem Richter Drosziak bei der vorherigen Vernehmung die Unwahrheit mitteilte. Sie verschwieg dabei den Grund. Denn in diesem Fall gilt im Strafrecht, dass die Doppelverfolgung von Beschuldigten ausgeschlossen werden muss, wie im Fall Tuscher.

Richterin Hintermayer  wertet das Handeln des Angeklagten Tuscher als „helfen wollen“ und billigt ihm ein ehrenhaftes Verhalten zu und sprach nur eine Verwarnung mit einer Bewährungsstrafe von 90 Tagessätzen aus.

Redaktionsleiter Daniel Streib der BNN hält in seinem Artikel vom08.12.den FDP Stadtrat Tuscher für bedauernswert, weil er sich in juristische Fallstricke verheddert haben soll.  Keine dieser Beurteilungen wird dem Handeln des jetzt verurteilten Gemeindevollzugsbeamten gerecht.  Harald Tuscher ist in diesem Fall weder bedauernswert noch ein Helfer in der Not.

Wie kann man davon ausgehen, dass sich ein Parteimitglied schützend vor seinen Stadtverband stellen wollte, wenn dieses selbst durch unhaltbare Anzeigen die Ermittlungsverfahren anheizt und die Zahl der Verdächtigen statt auf nur einen Vorstand auf alle zwei Ortsvorsitzenden und den Pressesprecher ausweitet, um die Ermittlung zu beschleunigen? 

Wie kann man davon sprechen, dass man   schützen möchte, wenn man nur unbelegte Verdächtigungen ausspricht?

Der Verurteilte beschuldigte ohne jeden Anhaltspunkt dafür zu geben zunächst den ehemaligen ersten Vorsitzenden des Ortsverbandes und weitete dann die Beschuldigungen noch auf den zweiten Vorsitzenden und den Pressesprecher aus, obwohl er selbst keine weiteren Anhaltspunkte liefern konnte, als dass diese drei Personen viel und vertrauensvoll miteinander zusammengearbeitet haben. Mit dieser Herangehensweise hätte er jeden beschuldigen können.  Das Besondere dabei ist, dass ihm dieses Vorgehen als „in juristische Fallstricke verheddert“ ausgelegt worden ist. Dabei ist der Verurteilte jetzt immer noch als ein Gemeindevollzugsbeamter angestellt. Er sollte daher daher durchaus Erfahrungen mit Gerichtsprozessen haben  und kennt sich mit den juristischen Vorgängen seiner Tätigkeiten aus. 

Deshalb trifft auch die Darstellung der Richterin nicht zu, wenn Sie Herrn Tuscher als prozessunerfahrenen Menschen darstellt. Wie sein Arbeitgeber nun dazu steht, dass er unbelegte Strafanzeigen abgegeben hat, wäre für die Öffentlichkeit sicher von nicht ganz geringem Interesse – ist sie doch seinem Urteil weiterhin ausgesetzt. 

Was überhaupt nicht in die Urteilsfindung der Amtsrichterin eingeflossen zu sein scheint, ist das zielgerichtete Handeln des Verurteilten die Führungspositionen des Ortsverbandes Östringen frei zu machen, damit er selbst  für die von ihm angestrebte Position des zweiten Vorsitzenden kandidieren und diese Position übernehmen konnte. Just am Vortag seiner einschlägigen Kontaktaufnahme  mit der Staatsanwaltschaft bei der er diese unbelegte Verdächtigung aussprach, nahm er an einem parteiinternen runden Tisch in Abgeordnetenbüro des Bundestagsabgeordneten Patrick Meinhard teil, bei der diese Angelegenheit mit allen Mitgliedern des Ortsverbandes besprochen worden ist. Das allen Beteiligten zuerst abgenommene Versprechen nichts aus diesem Gespräch nach außen dringen zu lassen, hatte Herr Tuscher schon am Folgetag gebrochen.  In der Folgezeit war er dann auch einer die Initiatoren der Neuwahlen des Ortsverbandes – wie auch anders hätte er den von ihm begehrten Posten bekommen können?  Während dieses Gespräches am runden Tisch wurde aus fachkundiger Seite klar dargetan, dass es sich bei den Vorfällen der Urkundenaffäre keineswegs um eine strafbare Handlung gehandelt hatte und dass daher die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen hoffentlich bald einstellen würde.  Diese rechtliche Beurteilung wurde nun durch ein ausführliches Gutachten des Karlsruher Rechtsanwalts Dr. Hubert Gorka untermauert, dem es schon gelang im Fall des Harry Wörz erfolgreich die falsche Beschuldigung abzuwenden. Trotzdem oder etwa gerade deshalb fühlte sich der Verurteilte sofort dazu bemüßigt das Ermittlungsverfahren noch einmal zu befeuern, weil ihm dies nach eigenen Worten nicht „schnell genug ging“. 

Dabei nahm er die Auflösung des bis dahin erfolgreichen Ortsverbandes in Kauf, damit er sich mit seiner Gruppierung durchsetzten konnte. Dies als „ehrenhafte“ Gründe zu werten oder gar zum Schutz des Ortsverbandes ist haarsträubend. Dies ist nichts anderes als die Durchsetzung persönlicher Ambitionen mit der Instrumentalisierung und Befeuerung eines Ermittlungsverfahrens – wohl wissend, was er tat.  Ein kühl berechnender und handelnder Täter hätte eine deutlich härtere Strafe verdient, als ihm jetzt aufgebürdet wurde.

Es stellt sich die Frage ob ein im Ermittlungsverfahren manipulierender Gemeindevollzugsbediensteter – der zudem seine persönlichen Interessen so sehr über das Recht und Gesetz gestellt hat – im Dienst noch tragbar ist. 

 

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Kommentare

Verurteilung

Wenn er jetzt nur verurteilt worden ist, weil er den Richter belogen hat, stellt sich doch die Frage, warum er nicht noch zusätzlich verurteilt wird, weil er drei Menschen mit unbelegten Beschuldigungen angeschwärzt hat. Er hat doch gleich drein Menschen gegenüber der Staatsanwaltschaft angezeigt, obwohl er selbst keinen Grund nennen konnte, warum. Wenn das keine "falsche Verdächtigung" ist, was denn dann? Warum hat man ihn dann nicht für dieses Delikt verurteilt? Warum kommt er so unberechtigt geschont weg?

An alle Östringer: Bitte Klartext!!

Wenn sich alle Beteiligten gegenüber Staatsanwaltschaft, Polzei und Gericht so undeutlich und verschwurbelt ausgedrückt haben wie ein Großteil der bisher hier aufgetretenen Verfasser und Kommentatoren wundert es mich nicht, dass diese Stellen irgendwann keine Lust mehr hatten, den Östringer FDP-Sumpf ganz trockenzulegen.
Vielleicht braucht die Politik ja auch solche Biotope - nicht nur wegen der Amphibien und Insekten, nein, denken wir doch auch an die Sauen...

Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwalt hat eben keinen Bock mehr seine Arbeit zu tun. Wieso soll er auch weitermachen, wenn alle seine Zeugen umkippen oder hier und da nicht oder nicht die ganze Wahrheit sagen.

Es muss ihm doch auch mehr als peinlich sein, wenn eine vermeintliche Straftat geschieht, ein Zeuge kommt und jemanden beschuldigt, ohne auch nur einen Grund zu sagen warum und dann gegen diesen Beschuldigten zwei Jahre ermittelt wird, ohne dass etwas heraus kommt.

Zwei Jahre sinnloses Herumgestocher und inkompetente Ermittlungen sind eben kein Ruhmesblatt, wenn dann noch bewiesen wird, dass nicht einmal eine Straftat vorlag. Darauf schauen eben auch andere als nur die Betroffenen!

Klartext

Der Bericht ist sehr detailiert und auch die anderen Beiträge hatten wesentlich mehr Inhalt als das was ich in der BNN gelesen habe. Ich finde dass hier Klartext geredet wird. Und sollte es stimmen dass keine Straftat vorlag, dann stelle ich mir die Frage warum die Staatsanwaltschaft dann überhaupt ermittelt hat. Schliesslich ist die Rufmordkampagne gegen Bederke kein Kavaliersdelikt. Tuscher wurde verurteilt. Seine Schuld ist jedensfalls erwiesen.

Weil es im deutschen

Weil es im deutschen Strafrecht keine Doppelbestrafung gibt!!! Den Text aufmerksamer durchlesen!!!

Harald Tuscher - oder Harald Tucher? - vor das Landgericht?

Wie die BNN in ihrer Samstagsausgabe vom 11./12.02.2012 berichteten, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bruchsal eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft sei lt. BNN der Auffassung, die Strafe werde dem Schuldgehalt nicht gerecht.
Es werde wohl zu einem Verhandlungstermin vor dem Landgericht in Karlsruhe kommen.
Merkwürdig an dem BNN-Bericht: Obwohl der "Fall Tuscher" monatelang nicht nur im nördlichen Landkreis Wellen schlug und der Name in aller Munde war, macht der Verfasser "str." jetzt plötzlich aus Harald Tuscher - Harald Tucher.
Eine Korrektur der Falschmeldung gab es offensichtlich bis heute nicht.

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